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CDU will Digitalisierung mit neuem Datengesetz vorantreiben

Archivmeldung vom 30.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Datenschutzgrundverordnung (Symbolbild)
Datenschutzgrundverordnung (Symbolbild)

Bild: freiheitsfoo Wiki / Eigenes Werk

Mit einem neuen datenschutzrechtlichen Ordnungsrahmen will die CDU die Digitalisierung in Deutschland vorantreiben. "Eine der wichtigen Aufgaben wird es sein, ein Datengesetz zu entwickeln, das den Umgang mit nicht personenbezogenen Daten regelt. Denn diese sind für die Wertschöpfung der Zukunft im digitalen Bereich elementare Grundlage", heißt es in einer Beschlussvorlage mehrerer CDU-Digitalpolitiker für die Bundesvorstandssitzung am Montag in Berlin, über die das "Handelsblatt" berichtet.

Hierbei gehe es nicht nur "um die für alle Unternehmen anzustrebende maximale Rechtssicherheit, sondern auch um die Sicherstellung von ausreichendem Wettbewerb gemäß unserem Verständnis von sozialer Marktwirtschaft", heißt es in dem Papier weiter. Das als "Digitalcharta Innovationsplattform D" bezeichnete 20-seitige Konzept der Autoren, darunter der Beauftragte für Digitale Wirtschaft und Start-ups im Bundeswirtschaftsministerium, Thomas Jarzombek, die Vize-Chefin der Unions-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der Digitalpolitiker Tankred Schipanski, solle als Vorlage für den Leitantrag der CDU auf dem Bundesparteitag in Leipzig Ende November dienen, berichtet die Zeitung.

Bei einem Parteitagsbeschluss gälten die Überlegungen dann als offizielle Leitlinien für eine christdemokratische Digitalpolitik. Die Vorschläge kommen einer Kehrtwende in der deutschen Datenschutzpolitik gleich. Denn mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der Grundsatz der Datensparsamkeit europaweit bindend. Dies stelle das Papier nun infrage: Die aktuelle Datenschutzpolitik greife "übertrieben in die Lebenswirklichkeit und den Alltag der Bürgerinnen und Bürger" ein und entspreche nicht dem Anspruch von mehr Eigenverantwortung bei der IT-Sicherheit, beim Umgang mit Daten und der Ermöglichung von Datensouveränität, heißt es in der Beschlussvorlage, über die das "Handelsblatt" berichtet. Den Ansatz, dass Nutzer der Verarbeitung ihrer Daten zustimmen müssen, halten die die CDU-Digitalpolitiker für überholt: "Was früher ein plausibles Konzept war, funktioniert heute nicht mehr", heißt es in dem Papier weiter. So hätten Nutzer häufig de facto gar keine Wahl mehr, wenn es um Anwendungen gehe, die für ihre gesellschaftliche Teilhabe unerlässlich seien.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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