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Gesundheitsreform: Merz meldet Verfassungs-Zweifel an

Archivmeldung vom 19.12.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.12.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

In der Koalition wächst die Sorge, dass nun auch die Gesundheitsreform als verfassungswidrig scheitern könnte. Nach Informationen der "Rheinischen Post" (Dienstagausgabe) hat der CDU-Abgeordnete Friedrich Merz in einem Brief an Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) eine Reihe möglicher Knackpunkte aufgeführt. Merz ist zuständiger Berichterstatter der Union im Rechtsausschuss.

Das Schreiben sei in Frageform "eine Zusammenfassung verfassungsrechtlicher Bedenken namhafter Gutachter", schreibt das Blatt. Verfassungsrechtliche Zweifel bestehen insbesondere an den Plänen für die privaten Versicherungen. Die Altersrückstellungen gehören nach Meinung mehrerer Experten streng genommen den Versicherern und nicht den Versicherten. Eine Festschreibung der Übertragbarkeit ("Portabilität") für alte Verträge wäre dann ein Verstoß gegen Artikel 14 (Eigentum). Auch die Pflicht für einen Basistarif für private Krankenkassen ist verfassungsrechtlich umstritten.

Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post

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