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Pfeiffer: Vergleichsverfahren Strom und Gas bleibt hinter den Erwartungen zurück

Archivmeldung vom 28.08.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.08.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Anlässlich des veröffentlichten Vergleichsverfahrens Strom und Gas durch die Bundesnetzagentur erklärt der Koordinator in Energiefragen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer MdB:

Die Ergebnisse des Vergleichsverfahrens bleiben hinter den Erwartungen der Union zurück. Zwar zeigt der Vergleich, dass innerhalb bestimmter Strukturklassen gravierende Kostenunterschiede bestehen. Haushalte und Industrie tappen aber weiter im Dunkeln. Dem Kunden bleibt verborgen, wo sein Stadtwerk steht und wer die Ausreißer beim Vergleich sind.

Es sind immer noch nicht alle Entgelte genehmigt. Vor den Hintergrund der aktuellen Strompreisdebatte, wäre das Vergleichsverfahren eine gute Chance gewesen, die Transparenz bei den Energiepreisen zu erhöhen. Doch vorerst bleibt die Preiskalkulation eine Blackbox.

Es ist nicht einzusehen, warum die namentliche Nennung der Unternehmen als Geschäftsgeheimnis gilt. Netzbetreiber - egal welcher Größe - sind Monopolisten, stehen also nicht im Wettbewerb und brauchen eine solche Offenlegung nicht zu fürchten. Scheinbar haben Teile der Branche Angst vor dem Ergebnis, zeigt der veröffentlichte Vergleich zumindest, dass noch Effizienzreserven in den Netzen bestehen.

Gegen die namentliche Nennung im Vergleichsverfahren hatten zahlreiche kommunale Versorger gerichtliche Beschwerde eingereicht. Mit dem jetzigen Vorgehen der Netzagentur nimmt die Behörde eine richterliche Entscheidung vorweg. Die Angelegenheit sei es wert gewesen, sie bis zur letzten Instanz zu tragen.

Verbraucher und Industrie haben ein Recht auf einen transparenten Vergleich der Netzentgelte. So war es auch vom Gesetzgeber bei der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes im Juli 2005 angedacht. Es ist zu hoffen, dass die Netzagentur beim nächsten Vergleichsverfahren mehr Mut zeigt. Von Seiten der Union hat sie dabei volle Rückendeckung. Wenn nötig, werden Gesetz und Verordnung entsprechend angepasst.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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