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Nach München-Vorfall: Verband will Lagezentrum – Behörden sollen „neutralisieren“ dürfen

Archivmeldung vom 08.10.2025

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.10.2025 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Luftabwehr / Flarak (Symbolbild)
Luftabwehr / Flarak (Symbolbild)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Flughafenverband ADV fordert, die Abwehr gefährlicher Drohnen klar bei den Polizeien zu verankern – inklusive Lagezentrum und Take-Over/Abschuss-Befugnissen. Auslöser sind die Störungen in München, die Tausende Passagiere trafen.

Technisch geht es um Erkennen, Stören, Neutralisieren; rechtlich um Zuständigkeiten und Haftung im Luftraum. Airports können detektieren – den Eingriff ins Gerät wollen sie aus gutem Grund den Sicherheitsbehörden überlassen. Der Bund arbeitet parallel an Bundespolizei-Befugnissen; Bayern prescht landesrechtlich vor.

Quelle: ExtremNews

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