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Tiefensee: Privatisierungserlöse von einmalig fünf bis acht Milliarden sowie jährlich vier Milliarden Euro aus dem Steuersäckel für die moderne Bahn

Archivmeldung vom 30.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hat die Absicht des Bundes bekräftigt, neben den zu erwartenden Milliardenmitteln aus der Teilprivatisierung der Bahn dem Unternehmen auch mit weiteren Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt eine moderne und wettbewerbsgerechte Marktstellung zu garantieren.

In einem Interview mit der "Leipziger Volkszeitung" (Mittwoch-Ausgabe) sagte Tiefensee: "Jährlich fließen ca. vier Milliarden Euro in Erhalt und Ausbau der Schienen. Hinzu kommen nun einmalig fünf bis acht Milliarden Euro aus den Privatisierungserlösen, die Bund und Bahn zufließen." Damit wolle man in die Qualität der Schieneninfrastruktur und des Schienennetzes investieren, marode Bahnhöfe schneller sanieren und den Lärmschutz verbessern. Für die Bahn der nächsten Zukunft laute deshalb das Modernisierungsversprechen: "Keine rosarote Träumerei, sondern bald Realität."

Zugleich hob Tiefensee hervor, dass es mit dem großkoalitionären Bahn-Kompromiss gelungen sei, die Heuschrecken aus dem Unternehmen Bahn der Zukunft ferngehalten zu haben. "Für mich gehörte das zu den Schlüsselfragen. Das Netz bleibt beim Bund, das Unternehmen wird nicht zerschlagen. Heuschrecken bleiben außen vor." Mit der Veräußerung von lediglich 24,9 Prozent des Personen- und Güterverkehrs sei man auf der sicheren Seite: "Private Anleger bekommen keinen strategischen Einfluss."

Mit Blick auf die noch immer umstrittene Frage der zukünftigen Gestaltung der Pendlerpauschale machte der Bundesverkehrsminister den Pendlern keine Hoffnung auf eine baldige Verbesserung: "Die Haltung der Bundesregierung ist klar. Wir warten zunächst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab."

Quelle: Leipziger Volkszeitung

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