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Bosbach für Strafbarkeit von Sympathie-Werbung für Terror

Archivmeldung vom 07.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Wolfgang Bosbach
Wolfgang Bosbach

Foto: Laurence Chaperon
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der CDU-Innenpolitker Wolfgang Bosbach hat nach dem Auftritt einer vollverschleierten Schweizer Muslimin in der ARD-Talkshow "Anne Will" gefordert, Sympathie-Werbung für Terror wieder unter Strafe zu stellen. "Mir ist bis heute unklar, welche unsichtbaren Kräfte die SPD daran hindern, gemeinsam mit der Union die Sympathie-Werbung für den Terror wieder unter Strafe zu stellen", sagte Bosbach der "Welt".

Ihm sei völlig unverständlich, so Bosbach, warum Rot-Grün nach dem 11. September 2001 die Strafbarkeit der sogenannten "Sympathie-Werbung" für terroristische Vereinigungen straflos gestellt habe. "Zuvor war Sympathie-Werbung ausdrücklich unter Strafe gestellt, bis auf Drängen der Grünen die Strafbarkeit abgeschafft wurde", sagte der CDU-Politiker weiter "Wenn es zu Kollisionen zwischen dem Schariaislam und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung kommt, muss ausschließlich unsere Rechts- und Werteordnung gelten - sonst nichts", sagte Bosbach.

Der CDU-Politiker forderte, "dass wir offensichtliche Konflikte nicht mehr tabuisieren oder marginalisieren, sondern offen ansprechen und deutlich machen, was geht - und was nicht. Und wenn man vor dem Besuch einer Moschee darum gebeten wird, auf das Tragen eines Kreuzes zu verzichten, sollte man auf den Moscheebesuch verzichten. Auch dadurch kann man ein Zeichen setzen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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