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Genesenenstatus: Demokratie und Regierungshandeln kann man nicht an Webseiten auslagern

Archivmeldung vom 17.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Martin Sichert (2022)
Martin Sichert (2022)

Bild: AfD Deutschland

Am 13. Januar 2022 wurde im Deutschen Bundestag die Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (https://dserver.bundestag.de/btd/20/003/2000390.pdf) beschlossen mit den Stimmen aller anderen Fraktionen gegen die Stimmen der AfD.

In dieser Verordnung wird auch der Status des Genesenen neu definiert. Wer wie lange als genesen gilt, definiert nun eine Internetwebseite, die im Gesetz explizit genannt ist: www.rki.de/covid-19-genesenennachweis. Über Nacht wurde dort der Genesenenstatus von 6 Monaten nach Infektion auf 3 Monate nach Infektion ab dem 15.01.2022 geändert.

Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag Martin Sichert: „Demokratie und Regierungshandeln kann man nicht an Webseiten auslagern. Es geht beim Genesenenstatus um elementare Einschränkungen der Freiheitsrechte, da gehört jede Regelung ins Parlament, den Unternehmen im Vorfeld angekündigt und einer breiten Öffentlichkeit kommuniziert. Denn den Status des Genesenen von der Definition auf einer Webseite abhängig zu machen bedeutet den Verlust von Rechtssicherheit, nicht nur für Genesene, sondern auch für Millionen Unternehmer, die 3G oder gar 2G oder 2G plus bei Kunden prüfen sollen und jeden Tag prüfen müssen, ob sich nicht wieder etwas geändert hat. Dazu kommt: Webseiten können gehackt werden und bieten damit weit weniger Rechtssicherheit als eine in einem Gesetz klar definierte Regelung.“

Quelle: AfD Deutschland

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