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Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum Bleibe- und Ausweisungsrecht

Archivmeldung vom 03.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

Die Bundesregierung hat am Mittwoch den von Bundesinnenminister Thomas de Maizière vorgelegten Gesetzesentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung beschlossen.

Das neue Bleiberecht soll es gut integrierten Ausländern mit unsicherem Aufenthaltsstatus ermöglichen, in Deutschland zu bleiben. Wenn der Lebensunterhalt überwiegend gesichert ist, mündliche Deutschkenntnisse vorhanden sind und keine Straftaten verübt wurden, soll dem Gesetzentwurf zufolge künftig nach einem achtjährigen Aufenthalt ein Bleiberecht gewährt werden. Für Familien mit minderjährigen Kindern soll dies bereits nach sechs Jahren Aufenthalt gelten.

Zugleich soll eine Abschiebung straffällig gewordener Ausländer erleichtert werden. Erlaubt werden sollen zudem schengenweit geltende Einreise- und Aufenthaltsverbote bei missbräuchlicher Asylantragstellung.

Umfrage: Zwei Drittel wollen Asylsuchende persönlich unterstützen

Laut einer Umfrage können sich 66 Prozent der Bundesbürger vorstellen, Asylbewerbern persönlich zu helfen, etwa durch Sachspenden oder ehrenamtliche Hilfe. Der Studie im Auftrag der Robert-Bosch-Stiftung zufolge, die vom Institut für Demoskopie Allensbach durchgeführt wurde, geht gut ein Drittel der Bevölkerung (34 Prozent) davon aus, dass Deutschland von der Arbeitskraft von Asylbewerbern profitieren könne. Allerdings haben nur fünf Prozent der Deutschen einen engen privaten Kontakt zu Asylbewerbern.

Für 87 Prozent der Bevölkerung in Deutschland sind Bürgerkriege in den Heimatländern von Flüchtlingen ein legitimer Grund für ein Asylbegehren in Deutschland. Gleichzeitig hält die Mehrheit der Bevölkerung eine Aufnahme von Asylsuchenden oder Flüchtlingen für nicht gerechtfertigt, wenn die Gründe für ein Asylgesuch wirtschaftlicher Natur sind. In diesem Sinne plädieren zwar 59 Prozent der Bevölkerung für strenge Asylregeln in Deutschland. Insgesamt aber ist die Offenheit und Aufnahmebereitschaft der Bevölkerung im Vergleich zu den 1990er-Jahren gestiegen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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