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Zugang zur Familienpflegezeit wird beschränkt

Archivmeldung vom 03.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gerda Hasselfeldt (2011)
Gerda Hasselfeldt (2011)

Foto: Henning Schacht
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Zugang zur Familienpflegezeit wird beschränkt: Die Regelung, die es Arbeitnehmern ermöglicht, Auszeiten zur Pflege eines Angehörigen zu nehmen, soll nur in Firmen mit mehr als 25 Beschäftigten gelten. Damit solle eine Überforderung kleiner Betriebe vermieden werden, so CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt am Dienstag.

Der ursprünglich im Gesetzentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgesehene Rechtsanspruch auf die Familienanspruch sollte eigentlich in Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten gelten. Das Gesetz soll am Donnerstag abschließend im Bundestag beraten werden und am 1. Januar in Kraft treten.

Unverändert bleibt, dass Arbeitnehmer künftig bei einem neuen Pflegefall in der Familie zehn Tage pausieren können und bis zu 90 Prozent des Nettoeinkommens von der Pflegekasse ersetzt bekommen. Darüber hinaus ist weiterhin eine sechsmonatige unbezahlte Auszeit möglich.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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