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GdP-Vize: Beamten handelten bei Verfolgungsjagd auf A 5 korrekt

Archivmeldung vom 02.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Bei einer tödlichen Verfolgungsjagd auf der Autobahn 5 in der Nähe des südhessischen Heppenheim haben laut Polizeigewerkschaft GdP die Streifenbeamten korrekt gehandelt. "Die Beamten konnten nicht damit rechnen, dass der Mann ungebremst auf einen Parkplatz abfährt", sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Stefan Rüppel dem "Mannheimer Morgen".

Um das Risiko einer Verfolgungsjagd einzugehen, sollte es einen guten Grund geben. Dieser sei gegeben, wenn so möglicherweise Straftaten, die unmittelbar bevorstehen oder bereits begangen wurden, verhindert würden. "Das abgelaufene Kennzeichen ist ein Straftatbestand - man weiß zudem nicht, wer in dem Auto vor einem sitzt und warum er sich der Kontrolle entzieht - da muss man handeln", so Rüppel weiter. Generell müssten Polizisten in solchen Fällen einem Flüchtenden immer hinterherfahren. "Sonst würde niemand auf die Zeichen der Polizei hören - und stattdessen weiterfahren", so der GdP-Vize.

Ein 18-Jähriger war am Sonntag vor einer Polizeikontrolle geflüchtet und auf den Parkplatz "Fuchsbuckel" gerast. Dort prallte er gegen das Auto einer Familie aus Düsseldorf und verletzte die 39 Jahre alte Mutter tödlich. Der Verursacher hatte keinen Führerschein, eine Zivilstreife wollte ihn wegen eines abgelaufenen Nummernschildes kontrollierten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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