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Prof. Dr. Gerhard Waschler: Mittel für digitale Bildung werden nicht gekürzt

Archivmeldung vom 11.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gerhard Waschler
Gerhard Waschler

Von Gerhard Waschler - Eigenes Werk, CC-BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=40896676

"Bayern hat bereits im Juli 2018 ein umfangreiches Paket zur Verbesserung der IT-Ausstattung an Schulen geschnürt. Mit 212,5 Millionen Euro investieren wir massiv in die Zukunft unserer Schulkinder", betont Prof. Dr. Gerhard Waschler, der bildungspolitische Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag.

Waschler weiter: "Das Digitalbudget kommt vor allem den kommunalen Trägern zu Gute, die für die Ausstattung der bayerischen Schulen zuständig sind, und ermöglicht damit den Aufbau von digitalen Klassenzimmern. Entgegen den Behauptungen der SPD wurden im Doppelhaushalt 2019/2020 keine Landesmittel dafür gestrichen!"

Die Landtags-SPD verbreite mit ihrem Schreiben an die Bürgermeister und Kommunalpolitiker bewusste Desinformation, klagt Waschler. Die im Rahmen der Förderprogramme bewilligten Maßnahmen werden in den Jahren 2019 und 2020 fortgesetzt und finanziert.. "Mit dem Digitalpakt Schule werden Bund und Länder dann künftig gemeinsam für eine bessere Ausstattung der Schulen in ganz Deutschland sorgen", sagt Waschler. Der Bund stellt fünf Milliarden Euro für digitale Technik über einen Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung - zuzüglich eines Eigenanteils der Länder von 10 Prozent. "Auf Bayern werden für die Jahre 2019 bis 2024 rund 778 Millionen Euro entfallen", so der CSU-Bildungsexperte weiter. "Insgesamt fließt im Freistaat bis 2024 also über eine Milliarde Euro in die digitale Bildungsinfrastruktur an Schulen. Damit ist die Finanzierung sichergestellt."

Die Länder haben - mit Bayern an der Spitze - bei den Verhandlungen der für den Digitalpakt notwendigen Grundgesetzänderung durchgesetzt, dass finanzielle Fördermöglichkeiten durch den Bund eröffnet werden, ohne die Bildungshoheit der Länder zu beschneiden.

Quelle: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag (ots)

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