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Staatsrechtler halten Gasumlage nicht für verfassungswidrig

Archivmeldung vom 26.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Gerd Altmann/AllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/AllSilhouettes.com / pixelio.de

Mehrere Staatsrechtler sehen keine rechtlichen Probleme bei der Gasumlage für die Verbraucher zur Stützung der Gasimporteure. Joachim Wieland, Professor für Öffentliches Recht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, sagte dem "Handelsblatt": "Es ist verfassungsrechtlich zulässig, die Erhebung und Verteilung der Gasumlage allein von der außerordentlichen Steigerung der Gaspreise abhängig zu machen, die durch den Krieg in der Ukraine verursacht ist."

Auch aus europarechtlicher Sicht hat Wieland keine Bedenken. "Die Ausschüttung der mit der Gasumlage erzielten Einnahmen an Unternehmen stellt nach der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs keine Beihilfe dar, weil es sich nicht um Finanzmittel des Staates handelt." Gleichwohl hält Wieland es für möglich, dass die Umlage vor Gerichten juristisch angegriffen wird. "Auch wenn Klagen nach meiner Einschätzung keine Aussicht auf Erfolg haben werden, ist eine Klagewelle natürlich nicht auszuschließen."

Auch der Münchener Staatsrechtler Martin Burgi hält etwaige Klagen nicht für einen "Selbstläufer", da die Gasumlage "nicht per se verfassungswidrig" erscheine. Kritisch könne gesehen werden, ob die Umlage "gleichheitskonform" ausgestaltet worden sei, sagte er dem "Handelsblatt": "Im Grunde werden alle Gaskunden beziehungsweise Gasimporteure über einen Kamm geschoren, egal, ob sie einen langfristigen Gasliefervertrag haben, ob sie überhaupt betroffen sind oder nicht." Burgi gibt aber zu bedenken, dass der Bereich der Umlagen bislang immer relativ großzügig von der Rechtsprechung behandelt worden sei. Bei der Umlage über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) seien etwa über 20 Jahre "gigantische Summen" umgewälzt worden.

"Diese Umlage ist niemals durch ein Gericht beanstandet worden." Bei der Gasumlage kämen die aktuelle Notlage und eine gewisse Eilbedürftigkeit hinzu. "Deswegen glaube ich, dass auch Gerichte an den Verordnungsgeber eher großzügigere Maßstäbe anlegen", so Burgi. Der Staatsrechtler Hanno Kube hatte bereits Anfang August der dts Nachrichtenagentur gesagt, die Gasumlage werfe nicht nur ökonomisch, sondern auch rechtlich schwierige Fragen auf. "Einerseits haben die Kunden privatrechtliche Lieferverträge abgeschlossen, auf die sie sich grundsätzlich verlassen können sollten, andererseits können staatliche Markteingriffe aus übergeordneten Gründen erforderlich sein, hier zur Unterstützung der systemrelevanten Unternehmen." Die Frage einer möglichen Verfassungswidrigkeit ließ er ausdrücklich offen, genauer zu prüfen bleibe aber, wer die Solidarleistung richtigerweise erbringen müsse - der Kreis der Gaskunden oder aber die Gemeinschaft der Steuerzahler.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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