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Anhörung im Bundestag bestätigt AfD-Kritik am Infektionsschutzgesetz

Archivmeldung vom 08.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Detlev Spangenberg (2021)
Detlev Spangenberg (2021)

Bild: AfD Deutschland

Zu dem jüngsten Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), der weitere Grundrechtseinschränkungen vorsieht und bereits in der kommenden Woche verabschiedet werden soll, fand am Freitag, 16.04.21, eine öffentliche Anhörung im Bundestag statt, zu der zahlreiche Sachverständige eingeladen waren, um von den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses befragt zu werden.

Detlev Spangenberg, Mitglied im Gesundheitsausschuss und gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, teilt dazu mit: „Der Gesetzentwurf stand gerade unter den Rechtsfachleuten unter deutlicher Kritik. Die Stützung von Grundrechtsbeschneidungen lediglich auf Inzidenzwerte in Landkreisen hält einer wissenschaftlichen Begründung nicht stand. Den Bundesländern die Befugnisse zu entziehen, nach eigenem Ermessen Maßnahmen zu ergreifen und durchzusetzen, hat durch die geplante Bundesgesetzgebung die Wirkung, dass den Oberverwaltungsgerichten die Zuständigkeit entzogen würde.

Damit ist lediglich das Bundesverfassungsgericht zuständig, um über Verfassungsbeschwerden zu entscheiden. Andere Rechtswege und Abwehrmittel seien den Bürgern damit genommen, was die Bundesregierung offenbar beabsichtige, lautete die Erklärung eines Sachverständigen. Wenn es kein Problem wäre, derartige Rechtsstreitigkeiten beim Bundesverfassungsgericht abzuladen, erklärte ein Sachverständiger, würde die Notwendigkeit von Verwaltungsgerichten grundsätzlich in Frage gestellt.

Außerdem sei das gesamte Gesetz zu befristen und die siebentägige Widerspruchsfrist des Bundestages nicht akzeptabel und fragwürdig. Abendliche und nächtliche Ausgehverbote und andere erhebliche Grundrechtseinschränkungen, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, seien bisher einzigartig in der Bundesrepublik und mit Verfassungsgrundsätzen so nicht vereinbar. Ein Rechtssachverständiger spricht im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf von einem verfassungsmäßigen Risiko.

Auch die Praxistauglichkeit und Sinnhaftigkeit ist anzuzweifeln, da Ausgangsverbote die Menschen in ihre Wohnungen zwingen, statt sich an der frischen Luft aufhalten zu können. Infektionen finden aber vorwiegend in Innenräumen statt, bestätigt auch die Gesellschaft für Aerosolforschung. Zudem muss bei einer Ausgangssperre die Polizei jeden Menschen, der sich in der fraglichen Zeit draußen aufhält, kontrollieren und prüfen, ob einer der Ausnahmetatbestände zutrifft.

Insgesamt sieht sich die AfD-Faktion durch die Ausführungen der Sachverständigen in ihrer Haltung bestätigt, was die fehlende Zweckmäßigkeit und die rechtlich fragwürdige Ausführung des Gesetzentwurfes betrifft.“

Quelle: AfD Deutschland

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