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Bundestag beschließt EEG-Reform

Archivmeldung vom 17.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Der Bundestag hat eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf den Weg gebracht. 357 Parlamentarier stimmten am Donnerstagvormittag in namentlicher Abstimmung für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. 260 Abgeordnete votierten dagegen. Zudem gab es eine Enthaltung.

Das "EEG 2021" soll das bisher geltende EEG ersetzen. Es soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. In dem Gesetz wird das Ziel verankert, dass der gesamte Strom in Deutschland vor dem Jahr 2050 treibhausgasneutral sein soll. Dies soll sowohl für den in Deutschland erzeugten Strom als auch für den verbrauchten Strom gelten. Nach Planungen der Bundesregierung sollen die erneuerbaren Energien im Jahr 2030 mindestens 65 Prozent des deutschen Stromverbrauchs bereitstellen. Im neuen EEG wird das Zielmodell des Klimaschutzprogramms 2030 verbindlich festgelegt.

Unterdessen wurden auch Maßnahmen beschlossen, mit denen die Akzeptanz für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien gestärkt werden soll. Unter anderem soll die EEG-Umlage künftig teilweise aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Kommunen sollen zudem stärker finanziell an den Erträgen neuer Windanlagen beteiligen können. Die Oppositionsparteien hatten die Reformpläne der Bundesregierung zuletzt teilweise scharf kritisiert. So beklagten unter anderem die Grünen "viel zu niedrige Ausbauziele" sowie den Aufbau neuer Hürden. Die Bundesregierung habe die Chance, in dieser Wahlperiode noch etwas Bedeutendes für den Klimaschutz zu erreichen, "fahrlässig vergeben", so die Grünen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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