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Barley kritisiert deutsche "Nein heißt nein"-Regelung

Archivmeldung vom 26.02.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.02.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Katarina Barley (2017)
Katarina Barley (2017)

Foto: © Superbass / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die SPD-Spitzenkandidatin für die Europawahl, Katarina Barley, kritisiert die Bundesregierung für ihr Agieren beim Sexualstrafrecht. Anfang des Monats war eine einheitliche Regelung des Tatbestands der Vergewaltigung auf EU-Ebene unter anderem am Widerstand der Bundesregierung gescheitert.

Die Richtlinie hätte das Konzept "Ja heißt ja" EU-weit vorgeschrieben. Demnach ist Sex nur einvernehmlich, wenn zuvor alle Beteiligten aktiv zugestimmt haben, andernfalls liegt möglicherweise eine Vergewaltigung vor. Katarina Barley, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, zeigte sich gegenüber der "Bild am Sonntag" enttäuscht von der Entscheidung: "Leider ist der Tatbestand der Vergewaltigung vom zuständigen Justizministerium nicht einbezogen worden." 

Gleichwohl kündigte Barley an, "es weiter zu versuchen. Das Thema ist noch nicht vom Tisch." Weiter kritisierte Barley die in Deutschland geltende Regelung "Nein heißt nein", wonach Frauen im Falle einer möglichen Vergewaltigung im Gerichtsverfahren nachweisen müssen, dass sie den Sex abgelehnt haben. Barley zu "Bild am Sonntag": "`Nein heißt nein` beinhaltet, dass das Opfer aktiv widersprechen muss. So bleiben Fälle, in denen sie in einem Zustand von Schock, extremer Erschöpfung, Trunkenheit oder ähnlichem sind, außen vor."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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