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Tillmann: Missbräuchliche Steuerpraktiken durch international abgestimmtes Vorgehen beseitigen

Archivmeldung vom 31.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Antje Tillmann 2012
Antje Tillmann 2012

Foto: CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Am gestrigen Dienstag hat die Europäische Kommission entschieden, die Steuerpraxis Irlands gegenüber Apple als missbräuchlichen Steuervorteil einzustufen. Hierzu erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann: "Die Kommission hat unsere volle Unterstützung im Einsatz gegen missbräuchliche Steuerpraktiken.

Wichtig ist, dass Unternehmen nicht einseitig Wettbewerbsvorteile durch einzelne Staaten eingeräumt werden, die anderen Unternehmen nicht zur Verfügung stehen. Wir brauchen gerade im europäischen Binnenmarkt verlässliche Regeln, die die EU-Kommission auch durchsetzt. Selbstverständlich steht den Beteiligten aber der Gerichtsweg offen, um prüfen zu lassen, ob es sich bei den Praktiken um eine missbräuchliche Steuergestaltung gehandelt hat.

Gerade die Reaktion des amerikanischen Finanzministeriums zeigt aber, dass man gegen missbräuchlichen Praktiken besser international vorgehen muss. Hier sind wir mit der OECD-Initiative "BEPS" (Base Erosion and Profit Shifting) auf einem guten Weg, Gewinnverlagerungen und aggressive Steuergestaltungen im grenzüberschreitenden Kontext zu beenden. Erste Maßnahmen setzen wir bereits im Herbst gesetzgeberisch um. Wenn die Entscheidung der EU-Kommission aber dazu führt, dass der internationale Prozess beschleunigt wird, ist es umso besser."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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