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Atomkraftgegner: „Sicherheit ist nicht verhandelbar“

Archivmeldung vom 23.10.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.10.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Jochen Stay Bild: .ausgestrahlt
Jochen Stay Bild: .ausgestrahlt

Zu dem im schwarz-gelben Koalitionsvereinbarung beschriebenen Vorhaben, über das Sicherheitsniveau der Atomkraftwerke mit den Stromkonzernen zu verhandeln, erklärt Jochen Stay, Sprecher der bundesweiten Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:

„Die atompolitischen Sonntagsreden von Union und FDP haben eine erschreckend kurze Halbwertszeit. In den letzten Wochen wurde immer wieder behauptet, nur absolut sichere Atomkraftwerke könnten weiterbetrieben werden. Nun stellt sich heraus, dass die künftige Bundesregierung über das Sicherheitsniveau der Reaktoren mit deren Betreibern verhandeln möchte. Die Kriterien für den Weiterbetrieb werden sogar in einem Paket mit der Höhe von zusätzlichen Zahlungen der Stromkonzerne erörtert.

Unterm Strich läuft dies darauf hinaus, dass die Sicherheitskriterien umso geringer ausfallen werden, je mehr die AKW-Betreiber bereit sind zu zahlen. Oder andersherum ausgedrückt: Das Sicherheitsniveau soll sich nach der Wirtschaftlichkeit richten und nicht danach, welche objektiven Risiken bestehen.

Das darf nicht sein. Sicherheit ist nicht verhandelbar. Risiken sind nicht käuflich. Denn die Folgen tragen am Ende alle. Wer wirklich die Sicherheit an erste Stelle rücken will, muss alle Atomkraftwerke stilllegen. Denn selbst die jüngsten Reaktoren sind inzwischen mehr als 20 Jahre alt und werden immer störanfälliger.

Wer mit einem schrottreifen Auto beim TÜV vorfährt, kann ja auch nicht anbieten, zukünftig mehr KFZ-Steuer zu zahlen, um eine neue Plakette zu bekommen.“

In einem .augegestrahlt vorliegenden Entwurf des Koalitionsvertrages heißt es: „In einer möglichst schnell zu erzielenden Vereinbarung mit den Betreibern werden zu den Voraussetzungen einer Laufzeitverlängerung nähere Regelungen getroffen (u.a. Betriebszeiten der Kraftwerke, Sicherheitsniveau, Höhe und Zeitpunkt eines Vorteilsausgleichs, […])“ 

Quelle: .augegestrahlt

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