Justizministerium legt Gesetz zur elektronischen Fußfessel vor
Das Bundesjustizministerium hat am Montag einen Gesetzentwurf zur verbesserten Verhinderung häuslicher Gewalt veröffentlicht. Familiengerichte sollen so Gewalttäter zum Tragen von elektronischen Fußfesseln verpflichten können, wie das Ministerium am Montag mitteilte. Der veröffentlichte Entwurf sieht vornehmlich Änderungen des Gewaltschutzgesetzes vor.
Neben der Fußfessel sollen Familiengerichte die Möglichkeit bekommen,
Gewalttäter zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Trainings zu verpflichten.
Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen insbesondere Annäherungsverbote
sollen zudem schärfer geahndet werden können. Nach dem Gesetzentwurf
könnten Familiengerichte künftig auch Auskünfte aus dem Waffenregister
einholen dürfen. Das diene der verbesserten Gefährdungsanalyse in
Gewaltschutz- und Kindschaftssachen.
"Unser Staat muss mehr tun
gegen häusliche Gewalt. Wir müssen insbesondere Frauen besser schützen",
sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Alle paar Minuten
werde in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner
angegriffen. Beinahe jeden zweiten Tag töte ein Mann seine Partnerin
oder Ex-Partnerin. "Wir dürfen uns an diese brutale Gewalt nicht
gewöhnen."
Häusliche Gewalt müsse entschlossen bekämpft werden.
"Deshalb ist es richtig, Familiengerichten bundesweit die Möglichkeit zu
geben, elektronische Fußfesseln anzuordnen, um häusliche Gewalt zu
verhindern", so Hubig.
Elektronische Fußfesseln könnten Leben
retten, so die Justizministerin. Dies zeigten die Erfahrungen in
Spanien. "Es ist an der Zeit, dass wir dieses Instrument auch in
Deutschland flächendeckend einsetzen, um insbesondere Frauen vor
häuslicher Gewalt zu schützen", so die Sozialdemokratin. Wichtig sei,
dass der Kampf gegen häusliche Gewalt insgesamt zu einem Schwerpunkt der
Rechtspolitik gemacht werde. "Genau das werde ich in dieser Wahlperiode
tun. Denn jeder Fall von häuslicher Gewalt ist einer zu viel", so die
SPD-Politikerin.
Quelle: dts Nachrichtenagentur