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Bundesnetzagentur treibt Offshore-Windkraft-Ausbau voran

Archivmeldung vom 31.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Lärm bei Offshore Anlagen im Vergleich (Symbolbild)
Lärm bei Offshore Anlagen im Vergleich (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die Bundesnetzagentur hat am Dienstag Flächen in der Nord- und Ostsee für Windenergieanlagen auf See mit einer Gesamtleistung von 7.000 MW ausgeschrieben. "Die heute ausgeschriebene Leistung übertrifft die bisherigen jährlichen Ausschreibungsvolumina bei der Offshore-Windenergie um ein Vielfaches", sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Müller weiter: "Die Ausschreibungen sind ein wichtiger Schritt zur Erreichung des Offshore-Ausbauziels von 30 GW bis 2030." Anders als bisher wurden nun auch Flächen ausgeschrieben, bei denen die Meeresumwelt, der Baugrund und wind- und ozeanographische Verhältnisse nicht vorab von staatlicher Seite analysiert wurden. Die bezuschlagten Bieter müssten die Voruntersuchengen vor der Errichtung eines Windparksin eigener Zuständigkeit durchführen, hieß es. Von den ausgeschriebenen Flächen für Offshore-Windparks liegen drei mit einer Leistung von jeweils 2.000 MW in der Nordsee.

Eine Fläche für eine Leistung von 1.000 MW liegt in der Ostsee. Die Flächen in der Nordsee befinden sich etwa 120 km nordwestlich von Helgoland und die Fläche in der Ostsee ca. 25 km vor der Insel Rügen. Die Inbetriebnahme der Windparks soll 2030 erfolgen. Den Zuschlag für die Windpark-Flächen soll jeweils der Bieter erhalten, der den geringsten Förderbedarf für einen Windpark auf der Fläche anmeldet. Verzichten mehrere Bieter bei einer Fläche auf eine Förderung, soll erstmalig ein sogenanntes "dynamisches Gebotsverfahren" über den Zuschlag entscheiden. Danach erhält der Bieter den Zuschlag mit der höchsten Zahlungsbereitschaft. Die Erlöse aus dem Gebotsverfahren sollen zu 90 Prozent in die Stromkostensenkung, zu jeweils 5 Prozent in den Meeresnaturschutz und die Förderung einer umweltschonenden Fischerei fließen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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