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Gewerkschafts-Studie: Hartz-IV-Sätze um bis zu 45 Euro zu niedrig

Archivmeldung vom 04.02.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Der Regelsatz für mindestens 4,5 Millionen Hartz-IV-Empfänger und deren Kinder ist nach Auffassung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) um bis zu 45 Euro zu niedrig berechnet. Unter anderem werde die verdeckte Armut nicht korrekt berechnet. Statt aktuell 399 Euro stünden einem Leistungsempfänger damit eigentlich bis zu 444 Euro im Monat zu. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) berichtet.

Es sei eindeutig, dass die Regelsätze runtergerechnet werden, kommentierte Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes, die Ergebnisse der Untersuchung. "Das kann und muss sofort geändert werden", sagte sie der Zeitung.

Der Regelsatz bildet mit den Zulagen für Wohnen und Heizen die Geldleistung für Hartz-IV-Empfänger, das Arbeitslosengeld II. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 2010 orientiert sich die Höhe an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes. Maßgeblich ist der Verbrauch der unteren 15 Prozent der alleinstehenden Bevölkerung, wobei Hartz-IV-Empfänger herausgerechnet werden. Damit soll ein Zirkelschluss verhindert werden, bei dem Hilfsbedürftige an sich selbst gemessen werden. Nicht herausgerechnet wird die "verdeckte Armut". Dabei handelt es sich um Personen, die Hartz-IV-Leistungen in Anspruch nehmen könnten, dies aus Scham, Unwissenheit oder anderen Gründen aber nicht tun. Diese Gruppe verzerre das Bild zu Lasten der Hilfsbedürftigen, kritisiert Irene Becker, die Studien-Autorin der Böckler-Stiftung. Ohne die verdeckte Armut läge der Regelsatz nach ihren Berechnungen um 12 Euro im Monat höher. Rechne man weitere Restriktionen hinzu, die der Gesetzgeber bei der Neuberechnung 2011 vorgenommen hat, wie die Verkleinerung der Bezugsgruppe oder das Streichen von Ausgaben etwa für Tabak oder Schnittblumen, komme man auf die Gesamtdifferenz von 45 Euro im Monat.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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