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Süssmuth: Paritätsgesetze trotz Verfassungsgerichtsurteil möglich

Archivmeldung vom 02.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Papier, Vertragsbuch, Wut & Egal (Symbolbild)
Papier, Vertragsbuch, Wut & Egal (Symbolbild)

Bild: pixelio.de, S. Hofschläger

Die frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth sieht auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Parität von Wahllisten die Möglichkeit für Paritätsgesetze gegeben.

"Eine Vereinbarkeit von paritätisch ausgestalteten Landeslisten in den Bundesländern ist mit unserer Verfassung damit nicht ausgeschlossen. Es bleibt Aufgabe des Gesetzgebers zu entscheiden, welche Regelungen er hierfür im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben herbeiführt", sagte sie dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Das Bundesverfassungsgericht habe zwar die Wahlprüfbeschwerde als unzulässig zurückgewiesen, "gleichzeitig gibt das Gericht aber zu erkennen, dass es einen Gestaltungspielraum für eine Verbesserung der Beteiligung und Mitbestimmung von Frauen in unserem Wahlrechtrecht gibt", sagte Süssmuth. "Die geringe und erneut wieder rückläufige Beteiligung am politischen Entscheidungsprozess wird nicht bestritten. Eine politische Debatte hierzu ist unumgänglich und dringend notwendig."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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