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Bundesregierung will Investitionskontrolle verschärfen

Archivmeldung vom 07.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Mit einer deutlich verschärften Investitionskontrolle will die Bundesregierung deutsche Unternehmen besser vor feindlichen Übernahmen aus dem Ausland schützen. Das geht aus dem Entwurf für eine Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) hervor, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.

Das Bundeskabinett soll den Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums am Mittwoch verabschieden. Als Kern der Reform sei vorgesehen, dass die Bundesregierung künftig nicht mehr den Nachweis einer tatsächlichen Gefährdung für die öffentliche Sicherheit durch den Einstieg eines Investors mit Sitz außerhalb der Europäischen Union erbringen muss. Es reiche schon eine "voraussichtliche Beeinträchtigung", heißt es in dem Gesetzentwurf. Zudem wolle die Bundesregierung bei Firmenübernahmen aus dem Ausland den frühzeitigen Abfluss von Fachwissen unterbinden. Solange die staatliche Investitionsprüfung läuft, bleibe der Erwerb "schwebend unwirksam", heißt es in dem Entwurf weiter.

Somit erhält ein Investor erst dann Zugriff auf das Know-how eines Unternehmens, wenn der Staat den Deal als unbedenklich absegnet hat. Dies gelte künftig nicht nur für den Verteidigungsbereich, sondern auch bei kritischer Infrastruktur und weiteren zivilen Sicherheitsbereichen, heißt es in dem Gesetzentwurf. "Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die Versorgung der deutschen Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern (zum Beispiel Impfstoffen) von einem einzigen Unternehmen abhängen kann", berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf Regierungskreise.

Abflüsse von Informationen oder Technologie während einer noch laufenden Investitionsprüfung könnten "daher gravierende Folgen haben". Mit der bevorstehenden Reform des Außenwirtschaftsgesetzes soll auch der Blick bei der Investitionsprüfung auf europäische Ebene ausgedehnt werden. Es gehe nicht mehr nur um die Frage, ob die öffentliche Ordnung und Sicherheit in der Bundesrepublik beeinträchtigt sein könnte, sondern auch um die Sicherheitsinteressen der anderen EU-Mitglieder, berichten die Zeitungen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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