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GroKo streitet über Gesetz zu Konzernstrafrecht

Archivmeldung vom 21.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Große Koaltion (GroKo): SPD und CDU / CSU
Große Koaltion (GroKo): SPD und CDU / CSU

Bild: Uwe Wagschal / pixelio.de

In der Großen Koalition ist ein Streit über das geplante Gesetz für eine härtere Bestrafung von Unternehmen entbrannt. Das berichtet das "Handelsblatt" (Montagsausgabe). Der Wirtschaftsflügel von CDU und CSU will das Vorhaben demnach zu Fall bringen, die SPD beharrt auf Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten neuen Konzernstrafrechts.

"Fehlverhalten von Vorständen und Mitarbeitern sind jetzt schon strafbar, und die Unternehmen sind bei Rechtsbrüchen schadensersatzpflichtig", sagte Unionsfraktionsvize Carsten Linnemann (CDU) der Zeitung.

Das geplante Unternehmensstrafrecht bedeute vor allem "massive zusätzliche Bürokratie" und erwecke den Eindruck, dass Unternehmen grundsätzlich nicht ehrlich seien. "Das halte ich gerade jetzt in dieser Krise, in der Hunderttausende Familienunternehmen ums Überleben kämpfen, für ein fatales Signal." Der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner wies indes darauf hin, dass auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) dem Vorschlag von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zugestimmt habe. Daher solle das Gesetz noch in diesem Jahr umgesetzt werden.

"Ehrliche Unternehmen müssen besser geschützt werden", sagte Fechner dem "Handelsblatt". Unternehmen, die sich hingegen nicht an Recht und Gesetz halten, dürften keinen Wettbewerbsvorteil haben. "Es geht auch nur um die schwarzen Schafe unter den Unternehmen", so der SPD-Politiker. "Den Aufwand für kleinere und mittlere Unternehmen halten wir schlank." Die Bundesregierung will mit dem Gesetz Wirtschaftskriminalität effektiver bekämpfen. Die Haftung von nationalen und multinationalen Konzernen soll neu geregelt werden. Die Strafverfolgung soll künftig von Amts wegen eingeleitet werden. Außerdem sieht der Entwurf höhere Bußgelder und die Eintragung in ein beim Bundesamt für Justiz geführtes Sanktionsregister vor. Der Bundesrat hatte am Freitag Änderungen an dem Gesetzentwurf gefordert. Kleinere und mittlere Unternehmen dürften nicht überfordert werden. Außerdem gelte es, eine Überlastung der Justiz zu vermeiden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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