Unionsfraktion plant Sondersitzung wegen Wahl der Verfassungsrichter
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kommt am Freitagmorgen um 8 Uhr zu einer Sondersitzung zusammen, um den internen Konflikt über die Wahl der von der SPD vorgeschlagenen Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, zu klären. Das berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" unter Berufung auf führende Fraktionskreise. Begründet wird dies mit der Debatte um Brosius-Gersdorfs liberale Positionen zum Thema Abtreibung.
Zwar setzt Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) darauf, dass es bei der
Abstimmung über drei Richter-Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht
am Freitag im Bundestag eine Mehrheit geben wird; Brosius-Gersdorf ist
eine davon. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann erklärte, sie sei
"eine respektable Kandidatin der SPD - und ganz sicher keine
linksradikale Aktivistin". Allerdings gebe es in der Fraktion
"unterschiedliche Meinungen" über die Juraprofessorin, verlautet aus den
Fraktionskreisen. Das habe man in der Fraktionssitzung am Montag
deutlich gesehen.
Die 16 Richter am Bundesverfassungsgericht
werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Dort ist
jeweils eine Zweidrittelmehrheit bei der Wahl nötig. Das führte in der
Vergangenheit dazu, dass die für eine solche Mehrheit nötigen Parteien
untereinander informell einen Verteilungsschlüssel vereinbarten, der
sich an ihrer Größe orientierte. Da Union, SPD, Grüne (und bislang FDP)
nach der Bundestagswahl gemeinsam auf keine Zweidrittelmehrheit mehr
kommen, benötigen sie bei der Wahl von Verfassungsrichtern im Bundestag
außerdem die Stimmen der Linken - oder der AfD. Gelingt dem Bundestag
die Wahl von Verfassungsrichtern nicht, kann stattdessen der Bundesrat
die jeweiligen Posten in Karlsruhe besetzen. Dort erreichen die
Landesregierungen, an denen lediglich Union, SPD, Grünen und FDP
beteiligt sind, auch weiterhin allein eine Zweidrittelmehrheit.
Quelle: dts Nachrichtenagentur