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Finanzministerium verteidigt Soli nicht vor Bundesfinanzhof

Archivmeldung vom 11.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Christian Lindner (2020)
Christian Lindner (2020)

Foto: Steffen Prößdorf
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesfinanzministerium verteidigt den Solidaritätszuschlag nun doch nicht vor dem Bundesfinanzhof. Das oberste Gericht in Steuersachen sei am Mittwoch über die Entscheidung informiert worden, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Donnerstagsausgabe).

Nach Informationen der FAZ soll Finanzminister Christian Lindner (FDP) persönlich entschieden haben, dass sein Haus den Beitritt zu dem Verfahren zurückzieht. Er korrigiert damit eine Entscheidung seines Vorgängers Olaf Scholz (SPD). Nächsten Dienstag findet die mündliche Verhandlung zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags in der aktuellen gesetzlichen Regelung in München statt - ohne einen Vertreter des Bundesfinanzministeriums. In einem Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler wehrt sich ein Ehepaar aus Bayern gegen die Festsetzung der Vorauszahlungen zum Solidaritätszuschlags für die Jahre 2020 und 2021.

Nach Auffassung der Kläger ist mit dem Jahr 2020 die verfassungsrechtliche Grundlage für die Erhebung des Solidaritätszuschlags weggefallen, weil der Solidarpakts II Ende 2019 ausgelaufen ist. Anfang 2021 wurde der Solidaritätszuschlag für die allermeisten Steuerzahler abgeschafft - zumindest in der Einkommensteuer. Im Koalitionsvertrag haben die Ampelpartner das heikle Thema Solidaritätszuschlag ausgeklammert. Die FDP ist schon lange dafür, den Soli komplett abzuschaffen, weil die alte Begründung weggefallen ist. Unverändert halte Lindner die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags für wünschenswert, auch wenn dies in der Ampelkoalition nicht mehrheitsfähig sei, heißt es. Ungeachtet dessen befürworte das Bundesfinanzministerium eine höchstrichterliche Klärung der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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