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Arbeitgeber: Debatte zu Mindestlohn-Ausnahmen geht an Fakten vorbei

Archivmeldung vom 03.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Die Kritik an vermeintlichen Ausnahmen vom Mindestlohn für Flüchtlinge geht nach Darstellung der Arbeitgeber an den Fakten vorbei. "Das ist eine völlig irregeleitete Diskussion", sagte Peter Clever, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) der "Berliner Zeitung".

"Weder die Gewerkschaften noch die Arbeitgeber wollen Sonderregelungen für Flüchtlinge." Ein Diskussionspapier der Bundesregierung, über das Mitte Dezember auch mit den Sozialpartnern gesprochen worden sei, werde öffentlich falsch interpretiert. Clever betonte, es sei "völlig unstreitig", dass schon derzeit Praktika im Rahmen einer Berufsausbildung vom Mindestlohn ausgenommen seien.

"Nun geht es um den Spezialaspekt von Menschen, die eine im Ausland begonnene Ausbildung in Deutschland vervollständigen." Wenn diese in einer Praxisphase von einigen Monaten praktische Kenntnisse für den Berufsabschluss in Deutschland erwerben oder fachliche Kenntnisse nachholen, sei es folgerichtig, sie wie normale Praktikanten vom Mindestlohn auszunehmen.

Nach Angaben der "Berliner Zeitung" wären nach den aktuellsten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit vom vergangenen Herbst rund 47.500 Personen in beruflichen Eingliederungsmaßnahmen von der geplanten Handlungsanweisung durch das Arbeits-, das Finanz- und das Bildungsministerium betroffen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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