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Bundesnetzagentur will einheitliche Stromtankstellen

Archivmeldung vom 19.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kombiladestation in Medenbach West (E-Ladesäule)
Kombiladestation in Medenbach West (E-Ladesäule)

Foto: joergens.mi
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Preis- und Zugangschaos an den von regionalen Stromversorgern kontrollierten öffentlichen Ladesäulen für E-Autos soll bald ein Ende haben. Das geht aus einem zwölfseitigen Papier der zuständigen Aufsichtsbehörde hervor, über das der "Spiegel" berichtet.

Mit dem Dokument hatte die Behörde am 10. Juni ein offizielles Konsultationsverfahren eingeleitet. Ziel des Verfahrens sei es, die örtlichen Monopolisten zum Wettbewerb direkt an der Ladesäule zu verpflichten. Sie sollen dazu nicht nur ihren eigenen Strom, sondern auch die Produkte ihrer Wettbewerber anbieten müssen - zu deren Konditionen und Preisen.

Ähnlich wie beim Haushaltsstrom sollen sich die Kunden beim Aufladen ihrer Autos frei für einen Stromanbieter ihrer Wahl entscheiden können. Für die Nutzung der Infrastruktur sollen die Ladesäulenbetreiber dann von ihren Wettbewerbern ein angemessenes Entgelt erhalten. Wettbewerber wie der Hamburger Ökostromanbieter Lichtblick begrüßen das von der Bonner Bundesnetzagentur eingeleitete Verfahren als richtigen Schritt, um die "moderne Wegelagerei" an den E-Tankstellen zu beenden. Um ihre Fahrzeuge auf längeren Strecken überhaupt laden zu können, sind Besitzer von E-Autos nach Angaben der Branche mit bis zu sechs Lade-Apps und fünf Ladekarten ausgestattet.

Trotzdem ist es kaum möglich, den günstigsten Preis zu bekommen. Er kann je nach Provider und eingesetztem Zahlungsmittel an ein und derselben Säule um mehr als hundert Prozent variieren, heißt es. Die Bundesnetzagentur will die neuen Regeln laut Papier im April nächsten Jahres umsetzen. Zuvor sollen sich die Marktteilnehmer äußern können.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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