Drei Länder klagen gegen Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses
Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt haben Verfassungsbeschwerde gegen Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eingereicht. Das teilten die Gesundheitsminister der drei Länder gemeinsam am Dienstag mit. Sie wollen prüfen lassen, ob die Mindestmengen- und Personalvorgaben des G-BA mit der Länderverantwortung für die Krankenhausversorgung vereinbar sind.
Konkret gehe es unter anderem um die stationäre
Versorgung von Frühchen mit einem Gewicht unter 1.250 Gramm sowie um die
allogene Stammzellentransplantation.
Die Länder befürchten, dass
die Vorgaben zu Versorgungsengpässen führen könnten.
Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) aus Baden-Württemberg sprach von
einem "notwendigen letzten Mittel", um die Planungshoheit der Länder zu
schützen.
Auch die Personalvorgaben für Psychiatrien und
psychosomatische Kliniken stehen in der Kritik. Die Länder
argumentieren, dass die Vorgaben angesichts des Personalmangels kaum
umsetzbar seien. Sollten Sanktionen ab 2026 greifen, drohten
Klinikschließungen oder Einschränkungen im Versorgungsangebot.
Quelle: dts Nachrichtenagentur