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Gauland: Gottesdienst ist auch in Corona-Zeit zulässig

Archivmeldung vom 04.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Dr. Alexander Gauland (2020)
Dr. Alexander Gauland (2020)

Bild: AfD Deutschland

Es ist beschämend für unsere Amtskirchen, dass es erst eines muslimischen Moscheevereins bedurfte, um dieses Grundrecht in Deutschland einzuklagen. Der AfD-Ehrenvorsitzende Dr. Alexander Gauland hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, dass auch während der Corona-Krise religiöse Zusammenkünfte nicht generell verboten werden dürfen.

Dass es für diese Entscheidung allerdings erst der Klage eines muslimischen Vereins bedurfte, müsse den beiden Amtskirchen in Deutschland zu denken geben, die sich ohne Gegenwehr dem Diktat der Politik unterworfen hatten: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist sehr zu begrüßen. Dass es jedoch erst einen muslimischen Moscheeverein braucht, um dieses Grundrecht in Deutschland einzuklagen, muss die christlichen Amtskirchen beschämen.

Diese haben die komplette Aussetzung des Grundrechts auf ungestörte Religionsausübung selbst während des Osterfestes im Wesentlichen achselzuckend hingenommen. Nicht einmal christliche Begräbnisse werden regulär durchgeführt.

Die beiden christlichen Amtskirchen vernachlässigen schon lange ihre Kernaufgabe der Seelsorge zugunsten einseitiger Einmischung in die Tagespolitik. Jetzt, wo es um elementare Anliegen der Christen geht, gehen die Kirchenoberen auf Tauchstation. Der Mitgliederschwund bei den Kirchen wird sich so ganz sicher nicht aufhalten lassen“, sagt Gauland.

Quelle: AfD Deutschland


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