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Hausdurchsuchung bei Ex-Bundespräsident Wulff in Großburgwedel

Archivmeldung vom 02.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Christian Wulff (November 2009) Bild: Martina Nolte / de.wikipedia.org
Christian Wulff (November 2009) Bild: Martina Nolte / de.wikipedia.org

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat am Freitag das Privathaus von Ex-Bundespräsident Christian Wulff durchsuchen lassen. Wie Bild.de berichtet, rückten die Beamten gegen 17:15 Uhr bei dem Haus an. Ein Sprecher des Landeskriminalamtes bestätigte die Maßnahme.

Allerdings habe es sich nicht um eine Hausdurchsuchung im eigentlichen Sinne gehandelt, vielmehr sei die Aktion im Einvernehmen mit dem Ehepaar Wulff durchgeführt worden. Nach Informationen der "Bild"-Zeitung stellten die Beamten Computer und Festplatten sicher.

Ursprünglich sollte die Durchsuchung schon am Donnerstag stattfinden, wurde aber wegen hohen Medienaufkommens vor dem Haus der Wulffs kurzfristig abgesagt und um einen Tag verschoben, berichtet das Nachrichtenmagazin "Focus" unter Berufung auf informierte Kreise. Vor zwei Wochen hatte die Staatsanwaltschaft Hannover ein Ermittlungsverfahren gegen Wulff wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung eingeleitet.

FDP lobt Wulffs Kooperation

Die FDP hat nach der Hausdurchsuchung bei Altbundespräsident Christian Wulff dessen Kooperation mit den Strafermittlungsbehörden gewürdigt. "Christian Wulff hat gezeigt, dass er die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen konstruktiv unterstützt. Das ist zu begrüßen", sagte FDP-Generalsekretär Patrick Döring der Tageszeitung "Die Welt" (Samstagausgabe). Zurückhaltender äußerte sich der SPD-Rechtspolitiker Peter Danckert. Er sieht in der Durchsuchung einen Hinweis auf einen "ernsthaften Verdacht" gegen den Altbundespräsidenten. "Die Durchsuchung zeigt, dass sich die Staatsanwaltschaft mit den bisherigen Einlassungen der Beteiligten nicht zufrieden gibt. Es wird jetzt ernster", sagte Danckert der "Welt". Auf den Festplatten werde "nun wohl sehr intensiv nach Belegen für die vorgeworfenen Straftaten gesucht werden", sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Danckert. Gleichwohl gelte für Wulff weiterhin die Unschuldsvermutung.

Bundespräsidialamt sieht keine Möglichkeit zur Aberkennung von Wulffs Ehrensold

Das Bundespräsidialamt sieht keine Möglichkeiten, den Ehrensold für den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff im Fall einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung abzuerkennen oder zu beschränken. "Dies sieht das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten vom 17. Juni 1953 nicht vor", teilte das Amt dem "Tagesspiegel" (Samstagausgabe) mit. "Nur im Falle der Präsidentenanklage nach Artikel 61 Grundgesetz hat das Bundesverfassungsgericht darüber zu entscheiden, ob und in welcher Höhe die in diesem Gesetz vorgesehenen Bezüge weiter zu gewähren sind." Eine mögliche generelle Absenkung des Ehrensolds könnte künftig allerdings auch Wulff treffen.

Wulffs Einkünfte aus der Besoldung dürften sich auf knapp 200.000 Euro im Jahr belaufen, da Versorgungsansprüche aus seiner Tätigkeit als niedersächsischer Ministerpräsident sowie als Landtagsabgeordneter auf den Ehrensold angerechnet werden. Um die Besoldung Wulffs war nach seinem Rücktritt Mitte Februar ein heftiger Streit unter Juristen und Parteifunktionären entbrannt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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