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FDP prüft Verfassungsklage wegen Soli

Archivmeldung vom 24.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Unter der Lupe: App analyisiert Textnachrichten.
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Bild: Tim Reckmann, pixelio.de

Der FDP prüft eine Verfassungsklage, sollte sich die Große Koalition nicht in Kürze auf eine komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlags einigen. Dies sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Partei, Johannes Vogel, in der Sendung "Frühstart" der RTL/n-tv-Redaktion.

Weiter sagte er: "Falls die Große Koalition heute und in den nächsten Wochen kein Einsehen hat und doch den Soli komplett abschafft, dann werden wir gucken, ob wir in Karlsruhe einen Weg finden - also vorm Bundesverfassungsgericht dafür zu sorgen, dass die Große Koalition das einsieht." Der Soli sei "keine allgemeine Steuer, sondern eine zweckgebundene Sonderabgabe", die letzten Mittel für die Aufgabe Deutsche Einheit flössen dieses Jahr. "Ab 1.1.2020 ist der von der Politik benannte Zweck nicht mehr da, dann kann man eine solche Sonderabgabe eben auch nicht begründen", so Vogel.

"Wenn ab dem 1. Januar 2020 der Soli noch besteht, dann hat die Politik nicht ihr Wort gehalten", kritisierte Vogel weiter. Gerade in Zeiten des Populismus müssten demokratische Parteien aber glaubwürdig sein. "Es geht ja nicht nur um die Frage von Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, sondern es geht ja auch um die Frage der Glaubwürdigkeit der Politik." Viele Bürger fürchteten, dass einmal eingeführte Belastungen nicht mehr abgeschafft würden. "So wie die Sektsteuer von Kaiser Wilhelm, eingeführt zu Flottenrüstung, wir zahlen sie noch heute."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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