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Landkreistag: Plan von Bundesarbeitsminister Scholz für Hartz-IV-Organisation ist ein Schnellschuss

Archivmeldung vom 28.12.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.12.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Deutsche Landkreistag kritisiert die Pläne von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) zur Neuorganisation bei Hartz IV. Scholz hatte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Arbeitsgemeinschaften der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht zulässig sind, eine Modell mit getrennter Zuständigkeit empfohlen.

Hans-Günter Henneke, Hauptgeschaftsführer und Präsidiumsmitglied des Landkreistages, sagte  dem Berliner "Tagesspiegel" (Samstag-Ausgabe), der Vorschlag von Scholz sei "ein Schnellschuss, der die Urteilsgründe nicht angemessen berücksichtigt". Der Plan des Bundearbeitsministers sei nicht das "Zukunftsmodell". "Der Nachteil ist schlicht die Verfehlung des Gesetzesziels der "Leistungserbringung aus einer Hand". Dies hat das Bundesverfassungsgericht gleich mehrfach als geboten hervorgehoben", sagte Henneke. Er wies auch die Ansicht von Scholz zurück, die BA müsse wegen der Arbeitsvermittlung bei Hartz IV im Boot bleiben, damit Arbeitslose weiter von "Flensburg nach Frankfurt" vermittelt werden könnten. Dem hielt Henneke entgegen: "Die überregionale Vermittlung spielt hier nur eine sehr untergeordnete Rolle. Leider sind die Betroffenen selten begehrte Arbeitskräfte oder ausreichend mobil. Zudem könnten die Kommunen künftig die Bundesagentur für die bundesweite Vermittlung beauftragen. Die BA wäre dann Dienstleister, bei dem der Landkreis Leistungen einkaufen könnte. Insofern bleibt die BA mit im Boot, konzentriert sich aber auf den Bereich der Kurzzeitarbeitslosen. Darin liegt ihre Kernkompetenz." Zudem hätten die Kommunen im Gegensatz zur Bundesagentur einen sozialpolitischen Auftrag. Henneke plädierte daher für eine Alleinzuständigkeit von Städten und Kreisen nach dem Vorbild der 69 Optionskommunen. "Die Kommunen kümmern sich doch ohnehin um das ganze Paket von Bürgerdienstleistungen, von Kinderbetreuung über Gesundheitsversorgung bis hin zur Sozialhilfe und Altenpflege. Da ist es nur logisch, dieses Leistungsbündel um wichtige arbeitsmarktrechtliche Zuständigkeiten zu ergänzen." Es gehe für die Kommunen letztlich um die Frage, "wie man mit Verantwortung für die eigene Bevölkerung umgeht - ob man sie annimmt oder ausschlägt", sagte Henneke mit Blick auf die Neigung der Städte, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen an den Bund abzutreten.

Quelle: Der Tagesspiegel

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