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Bund will keine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden

Archivmeldung vom 12.12.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Marco Buschmann (2020)
Marco Buschmann (2020)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Eine von den Bundesländern gewünschte Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für Gebäude wird vorerst nicht vom Bund umgesetzt. "In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht", sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) dem "Handelsblatt".

Eine solche Pflicht wäre verfassungsrechtlich "wohl möglich", politisch halte er sie aber für falsch. Hierzu habe es eine Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben. Buschmann hatte sich in der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am vergangenen Donnerstag gegen eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden ausgesprochen. Auslöser der Debatte war die Hochwasserkatastrophe 2021. Bislang verfügt nur etwa die Hälfte aller Wohnimmobilienbesitzer über eine Elementarschadenversicherung. "Es wäre in der gegenwärtigen gesamtwirtschaftlichen Lage unangebracht, den Wohngebäudeeigentümern noch mehr Kosten aufzubürden", sagte Buschmann. Diese würden zudem an die Mieter durchgereicht werden. Die Länder könnten aber selbst tätig werden: "Sollten die Bundesländer eine Pflichtversicherung wünschen und für richtig halten, wäre die Einführung ihnen rechtlich möglich." Die Gesetzgebungskompetenz dafür hätten sie nach dem Grundgesetz, soweit der Bund selbst keine Regelung getroffen habe.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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