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Bundesregierung plant höhere Unterhaltsansprüche für Geschiedene

Archivmeldung vom 03.12.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.12.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: CFalk / pixelio.de
Bild: CFalk / pixelio.de

Die Bundesregierung plant eine gravierende Änderung am Unterhaltsrecht für Geschiedene: Bei einer Scheidung soll in Zukunft die Dauer einer Ehe stärker berücksichtigt werden. Dies sieht nach Informationen der "Welt am Sonntag" ein Gesetzentwurf vor, über den der Bundestag Anfang Dezember entscheiden wird.

"Wie wollen, dass Ehefrauen, die vor langer Zeit geheiratet haben, im Fall einer Scheidung nicht ins Bodenlose fallen", sagte die Rechtsexpertin der Unionsfraktion, Ute Granold. Mit der Gesetzesänderung reagiert die Regierung auf die Kritik an den Folgen der Reform des Unterhaltsrechts, die seit fast fünf Jahren gilt. Seither sind Geschiedene weit gehend selbst für ihren Lebensunterhalt verantwortlich.

Vor allem Ex-Frauen, die viele Jahre in einer traditionellen Ehe gelebt haben und sich um Kinder und Haushalt kümmerten, stehen seither deutlich schlechter da. Ihnen wird von den Gerichten meist nur für einige Jahre ein Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem Ex-Mann eingeräumt. Denn derzeit stellen viele Gerichte allein darauf ab, ob sich für die Frauen ehebedingte Nachteile nachweisen lassen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Ehefrau nach einer Ausbildung und dem erfolgreichen Berufseinstieg die Karriere abbrach, weil sie Kinder bekam und fortan zu Hause blieb.

Doch selbst bei dem Fehlen solcher ehebedingter Nachteile könne eine Befristung oder Begrenzung eines Unterhaltsanspruchs unzulässig sein, wenn dies "mit Blick auf die insbesondere bei Ehen von langer Dauer gebotene nacheheliche Solidarität unbillig erscheine", heißt es in dem Gesetzentwurf. Deshalb müsse in Zukunft neben der Frage der ehebedingten Nachteile in jedem Fall auch die Dauer der Ehen von den Gerichten berücksichtigt werden, fordert der Gesetzgeber.

Geschiedene Frauen können somit künftig damit rechnen, mehr und länger Unterhalt von ihrem Ex-Mann zu bekommen, wenn sie lange verheiratet waren. Ab wann allerdings eine Ehe als langjährig einzustufen ist, bleibt in der Neuregelung offen. "Es geht nicht um ein Schema F, sondern um einen fairen Interessenausgleich", sagte die CDU-Politikerin Granold. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) begrüßte die geplante Korrektur der Unterhaltsreform als Schritt in die richtige Richtung.

Gleichzeitig forderte sie aber von der Bundesregierung weitere Änderungen. Das Unterhaltsrecht müsse klarstellen, dass man von geschiedenen Müttern, die ein oder mehrere Kinder unter 15 Jahren versorgten, keine Vollzeitberufstätigkeit verlangen dürfe. "Nur so können wir alleinerziehende Eltern vor einer Überforderung schützen", sagte Merk dem Blatt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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