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GroKo streitet um Bundespolizeigesetz

Archivmeldung vom 27.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Große Koaltion (GroKo): SPD und CDU / CSU
Große Koaltion (GroKo): SPD und CDU / CSU

Bild: Uwe Wagschal / pixelio.de

SPD und Union im Deutschen Bundestag streiten um die eigentlich bereits geeinte Novelle des Bundespolizeigesetzes. In der SPD herrscht Unmut darüber, dass die Unionsfraktion die von den Sozialdemokraten gewünschte Beratung des Gesetzes in erster Lesung in dieser Sitzungswoche verhindert hat, berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Dass die CDU/CSU-Fraktion "mit dem Bundespolizeigesetz erneut ein Sicherheitsgesetz von der Tagesordnung nimmt, ist für mich nicht nachvollziehbar", sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, Dirk Wiese, dem RND. "Den noch umstrittenen Punkt der angemessenen Unterbringung von Polizeibeamten hätte man ohne weiteres und ohne Zeitverzug im parlamentarischen Verfahren klären können", so Wiese.

Die Bundespolizisten, die dringend auf neue Kompetenzen im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus warteten, hätten "kein Verständnis für die erneute Verzögerung durch die Union", fügte er hinzu. Aus der Union werden die Vorwürfe zurückgewiesen. "Die SPD veranstaltet mal wieder einen Sturm im Wasserglas", sagte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei dem RND. "Das Bundespolizeigesetz wird nicht einen einzigen Tag später verabschiedet werden, nur weil es in dieser Woche noch nicht in erster Lesung beraten wird", so der CDU-Politiker. Frei verwies auf die Expertenanhörung, die auf Wunsch der SPD am 22. März stattfinden solle. "Ob man die verbliebenen Streitpunkte beim Polizeigesetz nun im parlamentarischen Verfahren oder vorher klärt, spielt keine Rolle", sagte er.

"Wichtig ist nur, dass das Gesetz kommt." Die Novelle des Bundespolizeigesetzes war innerhalb der Bundesregierung lange umstritten. Erst Ende vergangenen Jahres hatte sich die Fraktionen von Union und SPD auf einen Kompromiss geeinigt. Der Einsatz automatischer Gesichtserkennung an Flughäfen und Bahnhöfen soll nicht erlaubt werden, dafür aber die sogenannte Quellen-TKÜ, mit der Sicherheitsbehörden die Kommunikation verschlüsselter Messenger-Diensten auf Smartphones überwachen können. Streit gibt es noch um die Frage, wer die Unterbringung von Bundespolizisten an Flughäfen und Bahnhöfen künftig bezahlen soll. Die Verkehrspolitiker beider Regierungsfraktionen sehen eine Übernahme der Kosten durch Bahn und Flughafenbetreiber skeptisch. In der Vergangenheit hatten Polizeigewerkschafter immer wieder über die schlechte Unterbringung von Bundespolizisten im Dienst geklagt. Die Situation soll mit dem Gesetz besser werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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