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Kabinett bringt härtere Strafen für Stalking auf den Weg

Archivmeldung vom 24.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur effektiveren Bekämpfung von Stalking auf den Weg gebracht. "Der Straftatbestand hat bisher zu hohe Hürden. Diese Hürden senken wir jetzt deutlich", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Mittwoch.

Lambrecht weiter: "Auch im Netz und über Apps werden Menschen immer wieder ausgeforscht und eingeschüchtert, falsche Identitäten vorgetäuscht und Betroffene diffamiert." Auch diese Taten stelle man künftig ausdrücklich als digitales Stalking unter Strafe.

Derzeit muss noch ein "beharrliches" Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden, welches geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers "schwerwiegend" zu beeinträchtigen. Diese Voraussetzungen sollen künftig abgesenkt werden. Im Gesetzestext soll das Wort "beharrlich" durch "wiederholt" und das Wort "schwerwiegend" durch "nicht unerheblich" ersetzt werden. Der Strafrahmen für Stalking soll auch in Zukunft weiter eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vorsehen. Zugleich enthält der Gesetzentwurf aber eine Neuregelung für besonders schwere Fälle, bei denen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren ausgesprochen werden kann.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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