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Gesetz zum Verbot von Leiharbeit in Fleischbranche auf der Kippe

Archivmeldung vom 11.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Symbolbild
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Das vollständige Verbot von Zeit- und Leiharbeit sowie Werkverträgen in der Fleischbranche zum 1. Januar 2021 droht zu scheitern. Das berichtet die "Welt". Die Unionsfraktion unter Federführung des Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus (CDU) dringt demnach darauf, den Gesetzentwurf für das sogenannte Arbeitsschutzkontrollgesetz zu entschärfen.

Andernfalls wolle man verhindern, dass das Gesetz in der kommenden Woche auf die Tagesordnung des Bundestags gesetzt werde, um dort seine letzte Lesung zu passieren, hieß es. Diese müsste in der kommenden Sitzungswoche erfolgen, damit das Gesetz zum Jahreswechsel in Kraft treten kann. Die Unionsfraktion fordert laut Zeitung vom Bundesarbeitsministerium, künftig Ausnahmen zu erlauben: In der Grillsaison im Sommer müsse es fleischverarbeitenden Betrieben wie Wurstherstellern weiterhin erlaubt sein, Leiharbeiter zu beschäftigen.

Andernfalls, befürchtet man in der Fraktion, bedrohe dies heimische Hersteller in ihrer Existenz, da Konsumenten billigere Grillwurst und andere Fleischwaren aus ausländischer Produktion kaufen könnten. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte in der "Welt" an, von der im Gesetzentwurf vorgesehenen Maximalforderung nicht abrücken zu wollen. "Die Fleischindustrie hat in der Vergangenheit immer wieder Wege gefunden, schlechte Arbeitsbedingungen zum Geschäftsmodell zu machen. Damit muss Schluss sein", so der SPD-Politiker. Produktionsspitzen ließen sich auch auf andere Weise ausgleichen, etwa durch Arbeitszeitkonten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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