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Stracke: Deutschland muss für Fachkräfte attraktiver werden

Archivmeldung vom 29.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Stephan Stracke (2013)
Stephan Stracke (2013)

Foto: Marta Ifrim
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke:

"Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Fachkräfteeinwanderung ist enttäuschend. Er greift die wesentlichen Herausforderungen bei der Fachkräfteeinwanderung nicht auf und verpasst damit viele Chancen.

Deutschland hat einen spürbaren Fachkräftemangel, der sich in den kommenden Jahren noch deutlich verschärfen wird. Wir müssen verhindern, dass der Fachkräftemangel zu einer Wachstums- und Wohlstandsbremse für unser Land wird. Deshalb muss Deutschland für gut ausgebildete Fachkräfte aus dem Ausland attraktiver werden.

Zentral sind schnelle Verfahren, um im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen zu können. Demgegenüber sind unsere Behörden bei der Fachkräftezuwanderung jedoch vielfach überlastet und zu viele unterschiedliche Stellen sind zuständig. Daran ändert der Gesetzentwurf der Ampel nichts. Im Gegenteil. Die Ampel verschärft diese Probleme noch, indem sie weitere Zuwanderungsmöglichkeiten schafft, ohne die Behörden auf die Erfordernisse von Erwerbsmigration besser auszurichten. Die Ampel treibt die Behörden damit in ein Systemversagen.

Die Verfahren zur Fachkräfteeinwanderung müssen schneller, digitaler und einfacher werden. Wir brauchen eine neue Bundesagentur für Einwanderung. Fachkräfte erhalten so Service aus einer Hand. Die Agentur soll alle Verfahren übernehmen, die zurzeit noch bei Auslandsvertretungen, in Bundesländern und Kommunen geführt werden.

Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein Paradigmenwechsel in der Fachkräfteeinwanderung. Bislang zielen wir auf Fachkräfte, die eine gleichwertige Qualifikation wie in Deutschland haben. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll künftig auf diese Gleichwertigkeit verzichtet werden. Künftig genügen eine zweijährige Berufserfahrung und eine im Heimatland staatlich anerkannte Ausbildung. Das ist nicht ohne Risiko für einen Arbeitsmarkt, der gut ausgebildete Fachkräfte benötigt. In Zukunft kommt den Arbeitgebern beim Zugang von ausländischen Fachkräften eine noch höhere Verantwortung zu als bisher. Sie müssen in der Regel ein monatliches Mindestgehalt von rund 3.200 Euro brutto garantieren. Wir werden darauf achten, dass das Versprechen von guten Löhnen und Arbeitsbedingungen auch langfristig eingehalten wird."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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