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Neuer Bundestag erstmals zusammengetreten

Archivmeldung vom 24.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: lillysmum / pixelio.de
Bild: lillysmum / pixelio.de

Der neue Bundestag ist gut vier Wochen nach der Wahl erstmals zusammengetreten. Der FDP-Politiker Hermann Otto Solms eröffnete die konstituierende Sitzung des Parlaments am Dienstag als Alterspräsident mit einer Rede.

Dabei sagte er, dass es eine große Ehre, aber eine "noch viel größere Verpflichtung" sei, Mitglied des Deutschen Bundestages zu sein. Der FDP-Politiker appellierte an die Abgeordneten, die Entscheidung der Wähler zu akzeptieren, auch wenn das Wahlergebnis das Kräfteverhältnis im Bundestag stärker als erwartet verändert habe. Solms warnte davor, einzelne Fraktionen auszugrenzen. Das Parlament müsse ein "Spiegelbild der Gesellschaft" sein.

Im Anschluss an Solms` Rede wird der Bundestagspräsident gewählt: Der bisherige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) gilt als gesetzt. Bei der Wahl der Bundestagsvizepräsidenten könnte es zu einem ersten Eklat kommen, weil zahlreiche Politiker angekündigt haben, den AfD-Kandidaten Albrecht Glaser nicht zu wählen. Mit der konstituierenden Sitzung des Bundestags endet offiziell die Amtszeit von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrer Minister. Bis zur Bildung einer neuen Regierungskoalition bleiben Merkel und ihr Kabinett allerdings geschäftsführend im Amt. Der neue Bundestag besteht insgesamt aus 709 Abgeordneten, darunter 491 Männer und 218 Frauen.

Hintergrund

Laut Bundesverfassungsgericht Urteilen ist der aktuelle Bundestag weiterhin illegal zustande gekommen, wie diverse Medien berichten. Laut Urteil verstößt auch diese Wahl wieder gegen das Chancengleichheitsgebot (Az.: 2 BvE 9/11) und auch die Zahl der Überhangsmandate von maximal 15 wurde mit fast 50 deutlich überschritten. Folgen wird dies für den 19. Bundestag natürlich keine haben. Schließlich kann das Bundesverfassungsgericht Verstöße nur feststellen. Hat allerdings keine Exekutive um getroffene Entscheidungen durchzusetzen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur / André Ott

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