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2011 rund 95.000 Strafverfahren wegen Steuerbetrugs

Archivmeldung vom 03.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm  / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Allein im Jahr 2011 wurden in Deutschland 94.856 Strafverfahren wegen Steuer- und Betrugsvergehen abgeschlossen. 2010 waren es noch knapp über 89.000 gewesen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Barbara Höll hervor, die der "Welt" vorliegt.

277 Steuersünder wurden 2011 basierend auf der Strafverfolgungsstatistik zu Freiheitsstrafen verurteilt, 15.745 wegen Betrugsdelikten nach allgemeinem Strafrecht. 2096 Personen wurden basierend auf der Strafverfolgungsstatistik wegen Steuer- beziehungsweise Betrugsdelikten zu Geldstrafen verurteilt, 82.002 Personen wegen Betrugsdelikten nach allgemeinem Strafrecht.

Zurückhaltend gab sich die Bundesregierung in der Antwort auf die Frage, ob sie ein Steuer-FBI schaffen wolle, wie es der parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Steffen Kampeter (CDU), gefordert hatte. Die bestehende Organisationsstruktur stelle sicher, dass Aufgriffe der Zollverwaltung "unmittelbar" an die Hauptzollämter überwiesen werden könnten, heißt es in dem Schreiben. Die Aussage Kampeters sei so zu verstehen, "dass Steuerhinterziehung mit derselben Effizienz bekämpft werden muss, wie eine Verbrechensbekämpfung in den USA".

Die Bundesregierung verteidigt in ihrer Antwort das umstrittene Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige, das unter anderem Bayern-Präsident Uli Hoeneß bei seiner Steueraffäre nutzte. "Die Bundesregierung misst der Selbstanzeige eine hohe Effizienz zur Aufdeckung der Steuerhinterziehung bei", schreibt der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Hartmut Koschyk in der Antwort. "Durch die Möglichkeit wird für Beteiligte ein unkalkulierbares Risiko geschaffen, durch eine Selbstanzeige des Haupttäters entdeckt und verfolgt zu werden." Der Auffassung, dass durch die strafbefreiende Selbstanzeige die strafrechtliche Abschreckungswirkung gering ausfallen würde, stimme die Bundesregierung "nicht zu". Jede Änderung der Regelung bedürfe einer "sorgfältigen Prüfung".

In dem Schreiben erteilt die Bundesregierung anders als in ähnlichen, früheren Anfragen dem Aufkauf von Steuer-CDs keine explizite Absage. "Die Bundesregierung scheint in dieser Frage ihre harte Position aufzuweichen", sagt Frank Hechtner, Wirtschaftsprofessor an der FU Berlin.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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