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Vor Entscheidung zur Organspende: Brief an alle Abgeordneten

Archivmeldung vom 11.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Organspende kann nur bei lebenden Menschen durchgeführt werden: Daher besteht die Pflicht zur Narkose des "Hirntoten" und Anschnallpflicht weil sich der "Hirntote" sonst wehrt...
Organspende kann nur bei lebenden Menschen durchgeführt werden: Daher besteht die Pflicht zur Narkose des "Hirntoten" und Anschnallpflicht weil sich der "Hirntote" sonst wehrt...

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die Gegner einer Widerspruchslösung bei der Organspende haben einen Brief an alle Abgeordneten verfasst, in dem sie für ihren Gesetzentwurf zur "Stärkung der Entscheidungsbereitschaft" werben: "Niemand von uns kann genau wissen, welche Folgen eine Widerspruchsregelung für unsere Gesellschaft hat", heißt es in dem Schreiben, das am Montag verschickt werden soll und der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt.

Unterschrieben haben den Brief sieben Abgeordnete von Union, SPD, Grünen und FDP, darunter die frühere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). "Wir sollten aber bei all den Patientinnen und Patienten, die sich mit der Einführung der Widerspruchsregelung mehr Spenderorgane versprechen, keine falschen Hoffnungen wecken", heißt es in dem vierseitigen Schreiben weiter.  Die Abgeordneten erklären auch, es solle der Weg der Vertrauensschaffung, Stärkung der Beratung und Aufklärung sowie der Verbesserung der Organisation und Transparenz in den Krankenhäusern weitergegangen werden.

"Es wäre ein Fehler, die Widerspruchsregelung einzuführen", betonte Kirsten Kappert-Gonther von der Grünen-Fraktion, die den Brief ebenfalls unterzeichnet hat. Sie mahnte: "Grundsätzlich bedeutet Schweigen nicht Zustimmung."  Es könne sein, dass es jemand einfach nicht geschafft hat zu widersprechen. Dann sei es nicht vertretbar, dass diesem Menschen Organe entnommen würden. Der Bundestag will am Donnerstag über die konkurrierenden Gesetzentwürfe zur Organspende abstimmen.

Quelle: Rheinische Post (ots)


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