Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Meiste Bundesländer mauern bei Ende der Staatsleistungen an Kirchen

Meiste Bundesländer mauern bei Ende der Staatsleistungen an Kirchen

Archivmeldung vom 30.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de
Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de

In der Debatte um eine Beendigung der alljährlichen Staatsleistungen an die Kirchen signalisiert nur eine Minderheit der 14 betroffenen Länder grundsätzlich Bereitschaft zur Ablösung der Zahlungen auf der Basis eines Bundesgesetzes. Dies ergab eine Umfrage der "Welt am Sonntag" bei den für Kirchenfragen zuständigen Ministerien der Länder.

Fünf Länder zeigten sich bereit zur Ablösung, falls der Bundestag ein von der Verfassung vorgesehenes Grundlagengesetz beschließen sollte. Einen Entwurf für so ein Gesetz haben FDP, Grüne und Linke im Bundestag eingebracht. Dazu teilte das rheinland-pfälzische Ministerium für Kultur und Wissenschaft der Zeitung mit: "Sollte aufgrund des angesprochenen Antrages im Bundestag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werden, wird die Landesregierung selbstverständlich den daraus resultierenden Verpflichtungen nachkommen."

Ähnlich antwortete ein Sprecher des saarländischen Ministeriums für Bildung und Kultur: "Die Landesregierung hat schon mehrfach deutlich gemacht, dass sie einer einvernehmlichen Ablösung der Staatsleistungen offen gegenübersteht." Auch Hessen und Nordrhein-Westfalen und Berlin bekundeten keine prinzipiellen Einwände gegen eine Ablösung. Die von allen Bundesländern - mit Ausnahme von Bremen und Hamburg - geleisteten Zahlungen belaufen sich aktuell auf rund 550 Millionen pro Jahr und beruhen auf vertraglichen Regelungen nach kirchlichen Enteignungen im frühen 19. Jahrhundert sowie Änderungen kirchlicher Verhältnisse in der Reformationszeit. Das Grundgesetz verlangt, dass die Zahlungen "abgelöst" werden sollen.

Die Grundsätze dafür muss der Bund regeln. Ein Bundesgesetz wurde aber nie beschlossen. Dem Entwurf von FDP, Linke und Grünen zufolge soll sich die Ablösezahlung höchstens das 18,6-Fache des jeweiligen Zahlungsbetrags von 2020 betragen. Somit wäre maximalen ein Einmalbetrag von 10,2 Milliarden Euro fällig. Zusätzlich müssten die Länder aber noch 20 Jahre lang ihre bisherigen Leistungen weiterzahlen. Nicht interessiert an einer solche Lösung ist laut der "Welt am Sonntag" Schleswig-Holstein: "Unser Ministerium sieht keinen Grund, an der aktuellen Gesetzeslage etwas zu ändern", so ein Sprecher des Kulturministeriums. Sachsen-Anhalts Bildungsminister Marco Tullner (CDU) sagte, zur Einmal-Zahlung "wäre Sachsen-Anhalt, wie die meisten anderen Bundes länder auch, nur mit großen Kraftanstrengungen in der Lage".

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) sagte: "Eine Ablösung der Staatsleistungen ist von Seiten der Landesregierung nicht geplant." Seiner Ansicht nach übernehmen die Kirchen "im Bereich Pflege und Soziales" sowie als Schul- und Kitaträger wichtige Aufgaben. Es sei zu befürchten, dass diese "ganz wichtige gesellschaftliche Arbeit ohne Unterstützung womöglich wegbricht". Abschlägig reagierte auch Baden-Württemberg und Bayern. Drei Länder haben sich noch keine Meinung gebildet: Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte sattel in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige