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Hasskommentare: Politiker fordern notfalls Ermittlungen gegen Zuckerberg

Archivmeldung vom 24.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Mark Zuckerberg Bild: flickr/Andrew Feinberg
Mark Zuckerberg Bild: flickr/Andrew Feinberg

Wenn Facebook Hasskommentare nicht löscht, sollen deutsche Strafverfolgungsbehörden notfalls gegen Unternehmens-Chef Mark Zuckerberg vorgehen. Das fordern die Fraktionen von SPD und Grünen im niedersächsischen Landtag, berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Montag) unter Berufung auf einen Entschließungsantrag, über den das Parlament kommende Woche abstimmen soll. "Auch Verantwortliche sozialer Netzwerke, die trotz entsprechender Hinweise Hasskommentare nicht entfernen, machen sich strafbar", sagte Grünen-Abgeordneter Helge Limburg dem Blatt. Im Zweifel sei hier die Justiz gefragt, so der parlamentarische Geschäftsführer seiner Fraktion.

Im Antrag berufen sich SPD und Grüne auf den Paragrafen 130 zur Volksverhetzung im Strafgesetzbuch. Ihrer Auffassung nach machen sich die Verantwortlichen von sozialen Netzwerken strafbar, "wenn sie volksverhetzende Inhalte tolerieren und nicht umgehend löschen". Das Gesetz sieht Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor.

Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet in seiner aktuellen Ausgabe, dass auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) härtere Strafen gegen Hasskommentare auf Facebook plant. "Es ist denkbar, die rechtliche Verantwortung derjenigen Konzerne gesetzlich auszuweiten, die als Teil ihres Geschäftsmodells die Verbreitung strafbarer Hasskommentare technisch ermöglichen", sagte Maas dem "Spiegel". So könnte Facebook für strafbare Kommentare seiner Nutzer juristisch belangt werden.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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