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BDZV: Briefzusteller gehören nicht in das Entsendegesetz

Archivmeldung vom 19.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die Bundesregierung hat heute einen Beschluss gefasst, der nach Auffassung des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) geeignet ist, dem Wettbewerb und dem Wirtschaftsstandort Deutschland großen Schaden zuzufügen.

Die Briefzustellung in das Entsendegesetz aufzunehmen, entspreche nicht der Intention dieses Gesetzes, die Voraussetzungen hierfür seien nicht erfüllt. "Es gibt in der Briefzustellung keine Problematik ausländischer Arbeitnehmer, die nach dem Lohnniveau ihrer Herkunftsländer beschäftigt werden", sagte ein BDZV-Sprecher. BDZV-Präsident Helmut Heinen hatte bereits im Vorfeld in einem Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel kritisiert, dass die Anwendung des Entsendegesetzes einen Missbrauch darstellt, der allein dazu dienen soll, den gesetzlichen Weg zur Festlegung der Allgemeinverbindlichkeit zu umgehen. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA hat den Kabinettsbeschluss scharf kritisiert.

Sollte nunmehr ein Mindestlohn-Tarifvertrag über das Entsendegesetz in Kraft gesetzt werden, bedeutet dies - so der BDZV - den Verlust von tausenden Arbeitsplätzen bei den privaten Briefdienstleistern. Das Geschäftsmodell der privaten Briefdienste würde vernichtet. In möglicher Kombination mit einer fortgesetzten Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG über den 1. Januar 2008 hinaus wäre die von der Bundesregierung beschlossene Post-Liberalisierung ad absurdum geführt und der sich entwickelnde Wettbewerb würde im Keim erstickt.

Die Verleger warnen vor der Aushöhlung der Tarifautonomie und fordern die Bundesregierung auf, den eingeschlagenen Weg des staatlichen Lohndiktates zu beenden, und es bei den bewährten Verhandlungslösungen zwischen Arbeitgebervertretungen und Gewerkschaften zu belassen. Grundlage könne jedoch nicht der Mindestlohn-Tarifvertrag sein, den der Arbeitgeberverband AGV Briefdienste und Ver.di ohne Einbindung der privaten Briefdienste abgeschlossen hätten, da dieser Arbeitgeberverband von der Deutschen Post dominiert werde. Deren Lohngefüge war auch von der Bundesnetzagentur als unangemessen hoch kritisiert worden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)


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