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Schärfere Regeln für Selbstanzeigen

Archivmeldung vom 11.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Dr. Norbert Walter-Borjans Bild: Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, Foto: Ralph Sondermann
Dr. Norbert Walter-Borjans Bild: Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, Foto: Ralph Sondermann

NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) sieht bei einer Verschärfung der Regeln für Selbstanzeigen Einigungschancen innerhalb der großen Koalition und auf Länderebene. "Dass die Möglichkeit einer Selbstanzeige keinen Aufforderungscharakter haben darf, es mit Steuerbetrug ja mal versuchen zu können, wenn man es hinterher reparieren kann, wird mittlerweile auch von CDU und CSU geteilt, genauso wie die Auffassung, dass sich das Versteckspiel am Ende nicht auch noch gelohnt haben darf", sagte Walter-Borjans der "Rheinischen Post".

Mit Interesse habe er auch zur Kenntnis genommen, dass Bundesfinanzminister Schäuble und Bayerns Finanzminister Söder die Grenze von 50.000 Euro hinterzogener Steuern als Ansatzpunkt für verschärfte Regeln sähen, sagte Walter-Borjans. Anders als Schäuble und Söder hält Walter-Borjans aber auch für hinterzogene Steuern unter 50.000 Euro einen Aufschlag für notwendig. "Wenn man auf jeden Fall mindestens zehn oder zwanzig Prozent drauflegen muss, um weiterer Strafverfolgung zu entgehen, dann macht auch die Berufung auf nicht mehr vorhandene Belege aus der Vergangenheit keinem Hinterzieher mehr Spaß", so Walter-Borjans weiter.

Für Beträge über 50.000 Euro sei zu überlegen, die Möglichkeit der Selbstanzeige abzuschaffen oder mit noch einmal deutlich höhere Strafzuschlägen zu kombinieren. Walter-Borjans, der auch Vorsitzender der Länder-Finanzministerkonferenz ist, will die Verschärfung auf deren Tagesordnung bringen. "Es gibt eine Schnittmenge für eine rasche Einigung."

Quelle: Rheinische Post (ots)

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