GKV dringen auf erweiterte Hausarztangebote auch in Randzeiten

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Nach der Einigung des GKV-Spitzenverbandes mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf Kriterien für Vergütungspauschalen sollen Patienten ab 2026 von einem breiteren Versorgungsangebot der Hausarztpraxen profitieren können. "Wir haben gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung einen ersten Schritt hin zu mehr Patientenorientierung gemacht", sagte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, der "Rheinischen Post".
"Mehr Sprechstunden am Freitagnachmittag, mehr Praxen, die Hausbesuche
durchführen und eine bessere hausärztliche Versorgung von
Pflegeheimbewohnenden sind nur drei der zehn Punkte, die wir erreichen
wollen", ergänzte sie.
"Über die gezielte Verknüpfung der
Finanzierung mit der Struktur des vorgehaltenen Versorgungsangebotes
gibt es künftig einen neuen Anreiz für die Praxen, hier mehr auf die
Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten zu hören", sagte Stoff-Ahnis.
Allerdings ist noch offen, ob und wann die Patienten von der
Neuregelung etwas merken werden. Denn: "Wir wissen noch nicht, wie viele
hausärztliche Praxen ihre Versorgungsangebote nun anpassen", sagte die
GKV-Vizechefin.
Hintergrund sind neue Kriterien, die
Hausarztpraxen künftig erfüllen müssen, um noch bestimmte Gelder zu
erhalten - bislang sind diese Zahlungen nicht an solche Bedingungen
geknüpft. Die bisherige "Strukturpauschale" macht etwa ein Drittel -
rund drei Milliarden Euro - der Vergütung aller hausärztlichen Praxen
aus. Sie wurde dafür gezahlt, dass die Praxen überhaupt an der
Patientenversorgung teilnehmen. Ab dem 1. Januar wird die bisherige
Pauschale durch eine sogenannte "Vorhaltepauschale" ersetzt - und nur
noch dann gezahlt, wenn die Praxen ihren Patienten definierte Leistungen
anbieten.
Zehn solcher Kriterien haben der GKV-Spitzenverband
und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erarbeitet. Neben den
Sprechstunden in Randzeiten und regelmäßigen Pflegeheimbesuchen gehören
etwa auch Videosprechstunden oder eine bestimmte Zahl von Impfungen und
Ultraschalluntersuchungen zu den Kriterien, die für die Pauschale
erfüllt werden müssen.
Die neu geregelte Pauschale geht zurück
auf eine Vorgabe des früheren Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach
(SPD), der mit den Maßnahmen die hausärztliche Versorgung in
Deutschland verbessern wollte. Der alte Bundestag hatte dafür das
sogenannte Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz noch im vergangenen
Januar beschlossen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur