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Elektronische Patientenakte: Grüne wollen Wahlrecht für Versicherte

Archivmeldung vom 14.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Darstellung des gläsernen Patienten auf der Demonstration Freiheit statt Angst
Darstellung des gläsernen Patienten auf der Demonstration Freiheit statt Angst

Foto: Flickr upload bot
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Grünen verlangen bei der elektronische Patientenakte ein Wahlrecht für die Versicherten. Das heißt: TK-Versicherte sollen nicht automatisch die derzeit von der TK mit IBM entwickelte Akte erhalten, sondern sich auch für einen anderen Anbieter entscheiden können, berichtet das "Handelsblatt".

Das gleiche gilt für die DAK, die beim Thema Digitalisierung mit dem Anbieter Vivy zusammenarbeitet. Bisher gibt es drei verschiedene Modelle der Akte, die sich unter anderem dabei unterscheiden, wo die Daten gespeichert sind und wer wann und wie Zugriff darauf hat. "Grundsätzlich würde ich ein solches Wahlrecht des Versicherten für den richtigen Weg halten", sagte die Grünen-Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink dem "Handelsblatt".

Voraussetzung dafür wäre, dass die Akte über eine Zertifizierung bezüglich Datenschutz und Datensicherheit verfügt. Die Krankenkassen werden in dem derzeit im Bundestag zur Beratung anstehenden Termin-Service-Gesetz verpflichtet, ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte anzubieten. Nach den Vorstellungen der Grünen böte ein Wahlrecht ganz andere Möglichkeiten, was die Nutzung der Akte angeht. Zum einen müsste eine solche frei verfügbare Akte natürlich alle strengen Datenschutzanforderungen erfüllen. Über die Akte wäre es zudem möglich, das Profil des Versicherten mit weiteren Informationen zu verbinden wie bestimmte Behandlungsmöglichkeiten.

Auf diese Zusatzinformationen, bereit gestellt zum Beispiel von Patientenorganisationen, könnte der Versicherte über seine Akte Zugriff erhalten. Bislang sehen die Kassen die Akte eher als Teil ihres Internetauftritts gegenüber den Versicherten. Allerdings ist auch jetzt schon vorgesehen, dass ein Versicherter seine Akte beim Wechsel der Krankenkasse zur neuen Kasse mitnehmen können muss. Damit wären in Zukunft grundsätzlich auch die technischen Voraussetzungen für eine freie Wahl der Akte gegeben. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen wünscht sich gleichwohl eine Art Monopol für die Kassen als Anbieter der Akte gegenüber ihren Versicherten. Die Akte würde damit Teil des Markenauftritts einer Kasse werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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