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Maas will Rechtsbrüche von Unternehmen härter bestrafen

Archivmeldung vom 16.09.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.09.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Heiko Maas (2017)
Heiko Maas (2017)

Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC-BY-SA 3.0
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat eine Verschärfung der Sanktionen für kriminelle Verfehlungen aus Unternehmen gefordert. "Wir müssen klare Kriterien schaffen, um den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten ausreichend scharfe und zugleich flexible Sanktionsmöglichkeiten an die Hand zu geben", schreibt Maas in einem Gastbeitrag für die "Welt".

Der Dieselskandal bei Volkswagen und anderen Autoherstellern zeige besonders deutlich, dass es der deutschen Justiz zunehmend schwerfalle, Rechtsbrüche von großen Unternehmen zu sanktionieren. Seit Ende 2016 liege ein Gesetzentwurf seines Ministeriums für eine Musterfeststellungsklage vor. "Sie könnte schon lange im Gesetzbuch und damit allen Verbraucherinnen und Verbrauchern offenstehen, wenn CDU und CSU sie nicht mit fadenscheinigen Ausreden blockieren würden", schreibt Maas. "Wenn die Opfer der Machenschaften von Unternehmen auf dem Schaden sitzen bleiben und Konzerne trotz millionenfacher Tricksereien sanktionslos davonkommen, geht es um das Vertrauen in den Rechtsstaat", so Maas. "Es wäre verheerend, wenn in unserer Gesellschaft der Eindruck entsteht, dass man die Kleinen hängt, die Großen aber laufen lässt."

Die geltende Obergrenze für Bußgelder im Ordnungswidrigkeitenrecht von zehn Millionen Euro sei für kleinere Unternehmen zu hoch und für große Konzerne "oft nur ein schlechter Scherz", wenn es um Umsätze in Milliardenhöhe gehe. "Geldsanktionen müssen sich stärker an den wirtschaftlichen Verhältnissen eines Unternehmens orientieren", fordert Maas.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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