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Bundesregierung: Wer weniger als 969 Euro im Monat hat, gilt als arm

Archivmeldung vom 22.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: uschi dreiucker / pixelio.de
Bild: uschi dreiucker / pixelio.de

Trotz des Rekordstands bei der Beschäftigung und acht guten Konjunkturjahren ist das Armutsrisiko für Geringverdiener in Deutschland nicht gesunken. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervor, die der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt. Demnach lag die Armutsrisikoquote 2016 wie schon seit dem Jahr 2011 weiter 7,7 Prozent der Erwerbstätigen.

Die Armutsrisikoschwelle lag nach Auskunft der Bundesregierung für einen Einpersonenhaushalt 2016 bei 969 Euro pro Monat, für einen Paarhaushalt bei 1.453 Euro. "Die Schwelle erhöht sich für jedes Kind im Alter ab 14 Jahren um 484 Euro und für jedes Kind im Alter unter 14 Jahren um 291 Euro", heißt es in dem Papier. Die Armutsrisikoschwelle liegt nach gängiger EU-Festlegung bei 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens. Der Antwort zufolge waren zuletzt fast 1,2 Millionen Erwerbstätige zusätzlich auf Arbeitslosengeld II angewiesen. Hinzu kommt eine Dunkelziffer von Menschen, die zwar Anspruch auf aufstockende Hilfe hätten, diese aber nicht beantragen. Die Regierung verweist in ihrer Antwort auf wissenschaftliche Studien, die von weiteren ein bis zwei Millionen Erwerbstätigen ausgehen, die kein ergänzendes Hartz IV beziehen, obwohl sie es könnten. Wer aufstockende Hilfe bezieht, erhält sie der Antwort zufolge oft sehr lange.

"Von den rund 1.187.000 erwerbstätigen Leistungsberechtigten im Juni 2016 waren rund 6,2 Prozent weniger als drei Monate im Regelleistungsbezug sowie 49,3 Prozent vier Jahre oder länger", so die Antwort. Etwa ein Drittel der Aufstocker in Paarhaushalten mit Kindern ist vollzeiterwerbstätig oder selbstständig. "Erwerbstätigkeit muss vor Armut und Grundsicherungsbezug schützen", sagte der Grünen-Politiker Wolfgang Strengmann-Kuhn. Er forderte als Konsequenzen unter anderem einen höheren Mindestlohn sowie eine umfassende Kindergrundsicherung.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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