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Jahressteuergesetz: Wir brauchen endlich mehr Steuergerechtigkeit!

Archivmeldung vom 10.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Albrecht Glaser (2020)
Albrecht Glaser (2020)

Bild: AfD Deutschland

Die Bundesregierung verpasst die Chance, im Jahressteuergesetz das Instrument des Verlustrücktrags wirkungsvoll zur Unternehmensrettung einzusetzen. Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Albrecht Glaser, kommentiert die jüngste Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags: „Dieses Jahr werden viele Unternehmen aufgrund der Herausforderungen durch das Coronavirus vor massive Probleme gestellt – und diese Lage wird sich bedauerlicherweise im nächsten Jahr fortsetzen."

Glaser weiter: "Die Bundesregierung konzentriert ihre Hilfe für Unternehmen auf Transferzahlungen und Darlehensangebote über das KfW-Sonderprogramm. Diese beiden Bausteine finden prinzipiell unsere Zustimmung, wenngleich dabei Mitnahme-Effekte unvermeidbar sein werden.

Die AfD hatte bereits im Frühjahr beantragt, als Teil einer Rettungsarchitektur das Instrument des Verlustrücktrags bevorzugt einzusetzen. Unternehmen hätten dabei die Möglichkeit, die benötigte Liquidität nicht von außen, sondern durch Verrechnung von Verlusten durch die Coronakrise mit Gewinnen der letzten Jahre auszugleichen. Es geht dabei darum, Unternehmen zu ermöglichen, die Coronakrise aus eigener Kraft zu überwinden und unabhängig von einer staatlichen Verteilungsbürokratie oder der KfW zu bleiben. Dieser Vorgang ist nicht einmal mit der Schmälerung von Steuereinnahmen verknüpft. Denn die Verlustrückträge wirken wie Stundungen. Zudem ist dies sehr verwaltungsökonomisch, da alles im Rahmen der Steuerveranlagung umgesetzt werden kann.

Zudem beharrt die Regierungskoalition darauf, den steuersystematisch gebotenen Abzug von Verlusten bei bestimmten Kapitalmarktgeschäften nicht anzuerkennen. Dadurch entstehen künstliche Gewinne zum Nachteil von Kapitalanlegern, die unter anderem eigene Altersvorsorge wirksam betreiben wollen. Für alle Einkunftsarten gilt: Aufwendungen und Bruttogewinne müssen gegeneinander aufgerechnet werden können.

Entsprechende Vorschläge zur Lösung beider Probleme lagen im Finanzausschuss auf dem Tisch. Mit der Mehrheit der Koalition – unter anderem gegen die Stimmen der AfD – wurden sie jedoch abgelehnt. Die AfD-Fraktion wird sich unbeirrt weiter für mehr Steuergerechtigkeit einsetzen.“

Quelle: AfD Deutschland

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